hallo uwe,
- ich hatte ja geschrieben, dass er 12 monate pflichtversichert sein muss. das ist dann die legendäre vorversicherungszeit, die es zu erfüllen gilt. danach ist eine freiwillige weiterversicherung in der gesetzlichen kv problemlos möglich.
- es eilt. mit 55 ist alles aus sozusagen. ausschluss der versicherungspflicht!
- das kleingewerbe sollte er dann zurückfahren, bis es mit der beschäftigung passt, zumal er ja auch alle kosten abrechnen kann, wird es nachher eine sache der darstellung, was überwiegt. jedenfalls den teil, der auf rechnung läuft…grins.
- unterhaltsrecht bitte, WENN ES SOWEIT IST über einen fachanwalt klären. alles andere sind ungefangene fische. sollte er hilfebedürftig im sinne des bundessozialhilfegesetzes werden, steht auf jeden fall ein zugriff auf die kinder zur debatte.
gruß
heiko