Ges. Krankenversicherung nach Selbständigkeit

Hallo Freunde,Kurze Fallsituation: Nach jahrelanger Selbständigkeit mußte der Ex-Ehemann meiner Freundin nun sein Geschäft aufgeben. Er war jedoch nicht Kranken- und Rentenversichert. Er betreibt noch ein Kleingewerbe, das jedoch kaum zum Leben reicht. Es gibt aus der Ehe zwei Kinder (18 + 21 Jahre alt), bei der Mutter lebend, für die kein regelmäßiger Untehalt gezahlt wurde. Er ist noch in Besitz eines mit Schulden belasteten Hauses, in dem er wohnt. Der Mann ist nun 54 Jahre alt. Unsere Sorge ist nun, daß die Kinder, oder auch die Ex-Ehefrau im Falle einer Krankheit oder Pflege mit zu den Kosten herangezogen werden. Deshalb wollen wir den Mann davon überzeugen, sich um eine Krankenversicherung zu bemühen. Wegen der langen Selbständigkeit und des Alters ist es jedoch lt. unseren Infos von der AOK unmöglich diesen Mann gesetzlich zu versichern. Eine Private Krankenversicherung kann er sich nicht mehr leisten. Gibt es doch noch Möglichkeiten über Hartz IV oder einem Minijob in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Ich brauche einen Vorschlag für den Mann, damit er sich wenigstens um seine Sozialversicherungen kümmern kann.

hallo, das wird wohl nur über das sozialamt gehen. Auf normalem weg ist da nichts möglich

Moin,
mein Fachgebiet ist die Rentenversicherung. Aber soweit ich informiert bin, werden Alg II-Empfänger (Hartz IV) auch pflichtig in der Krankenversicherung. Voraussetzung, er meldet sich dort und beantragt und erhält dann auch eine Leistung. Achtung: Aber erst ab Meldetag und nicht rückwirkend!
Also sofort zum Jobcenter.

Hallo,
ich sehe da nur die Möglichkeit, dass er ein krankenversicherungspflichtige Beschäftigungsverehältnis aufnimmt. Durch die dann bvestehende Krankenversicherungspflicht käme er in die gesetzlich KV (AOK, Barmer,TK,BKK usw.)und könnte dann auch (bei Ende der Beschäftigung) dort sich weiter krankenversichern. Ansonsten sehe ich keine Chance, auf Grund der Vorgeschichte inj die GKV zu kommen.

VG
ayro

Hallo,
seit 1.4 2007 ist jeder in Deutschland verpflichtet, sich kranken- und pflegezuversichern. Damals wurden alle nicht Versicherten aufgefordert, sich an ihre letzte Krankenkasse zu wenden, gesetzlich oder privat, jedenfalls die letzte Kasse.
Auch die privaten Kassen sind verpflichtet worden, diese Personenkreis wieder aufzunehmen und einen Basistarif anzubieten.
Auch wenn der Mann ALG II beziehen würde, kommt er nicht in die gesetzliche Krankenkasse, wenn dies nicht seine letzte Kasse war. War er zuletzt privat versichert, muss er sich an diese Kasse wenden und den Basistarif abschließen. Wenn er die Beiträge nicht zahlen kann, werden auch diese Beiträge ggf. von der Arge übernommen.
Gruß, Claudia

Hallo!

Der Ex-Mann könnte sich möglicherweise freiwillige bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Einfach mal bei einer Krankenkasse nachfragen.

Die günstigste Möglichkeit wäre meiner Meinung nach die Aufnahme eines Jobs mit einem Arbeitsentgelt ab 400 Euro. Der Ex-Mann ist dann in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert.

Grüße

hallo struppi,
die lösung ist ganz einfach: der mann braucht eine sozialversicherungspflichtige beschäftigung, also einen job, der über einen minijob hinausgeht, z.b. verdienst von 401 euro. dann ist er versicherungspflichtig in der sozialversicherung und kann sich nach einem jahr tätigkeit bei der jeweilen kasse, z.b. aok, freiwillig weiterversichern. anders gehts nicht. zudem ist eile geboten, da ab 55 jahren bei ehemals privat- bzw. nicht versicherten personen keine versicherungspflicht mehr eintritt. viel erfolg und bringt den mann an die arbeit…
freundliche grüße
atuedde

Hallo,
es wurde vor wenigen Jahren mal eingeführt, dass jedem der Zugang zu einer Krankenversicherung gewährt werden muss. Selten reissen sich jedoch die privaten oder gesetzlichen Kassen um solche Versicherte. Jedoch muss die letzte Versicherung (egal wie lange es her ist) die Versicherung durchführen. Hier gibt auch ein paar Infos im zweiten Absatz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenvers…
Also persönlich zur letzten Krankenversicherung gehen.
Viele Grüße

Ja, so weit bin ich auch. Es gibt da allerdings nicht einfach eine regelmäßige Krankenversicherung, sondern nur eine Art Betreuung, bei der man im Krankheitsfall oder Arztbesuch seine Scheine holen kann. Das Problem für den Mann ist dabei, daß er wohl gar keinen Anspruch beim Sozialamt hat, wg Kleingewerbe und noch das (verschuldete) Haus da ist.

hallo, das wird wohl nur über das sozialamt gehen. Auf
normalem weg ist da nichts möglich

Ja, danke auf dem Weg war ich auch schon. Da ist jedoch noch das (verschuldete) Hause, das er wohl zu verlieren fürchtet. Dann kommt er auch nicht in die gesetzliche Versicherung, sondern bekommt evtl. die letzte Private Versicherung bezahlt. Dennoch glaube ich auch, daß sich für ihn eine Anfrage bei der Arge lohnen könnte. Mal sehen, was er meint. Danke für den Tipp

Ja, das ist wohl der Weg. Problem: Die Zeit, denn das geht nur noch bis zum Alter von 55. Dann muß das versicherungspflichtige Verhältnis gegenüber dem Kleingewerbe überwiegen. Natürlich ist es auch schwer mit 54 noch einen Job zu bekommen. Es bleibt noch die Frage des Heranziehens der Kinder im Krankheits/Pflegefall. Danke für die Antwort

Danke für den Tip. In diese Richtung gehen auch unsere Gedanken. Nun ist das kleine Kürzel ggf. in Deinem Text, das uns bisher in unserer Recherche gestört hat:smile: Die Basistarife sind ihm in seinem Alter zu teuer. Den notwendigen Gang zur ARGE scheut er, denn da ist noch das (verschuldete, eigenbenutzte) Haus. Sein Kleingewerbe wird wohl die Berechtigung auf Alg II behindern. Wer sich mal auf die Selbständigkeit einläßt hat keinen Anspruch mehr auf Alg und womöglich Alg II. Ich weiß nicht, ob er als Aufstocker durchkommt. Dann bleibt noch die Frage nach den ggf. ob die Arge bei Kleingewerbe die Beiträge übernimmt. Was uns eben noch beschäftigt, ist die Frage der Hinzuziehung der Ex-Frau bze Kinder im Krankheits/Pflegefall. Danke für die gute Antwort Uwe

Ja, das ist in diesem Fall nicht so einfach. Er kann nur in die letzte Kasse gehen. Die war Privat und ist im Basistarif zu teuer. Deshalb die Suche nach der Möglichkeit der GKV. Minijob geht erst, wenn diese Tätigkeit dem Kleingewerbe überwiegt. Dann ist auch eine Versicherung nur noch bis 55 Jahren möglich. So sind unsere Infos. Danke für die Antwort
Uwe

Ja, ran an die Arbeit mit dem Mann. Stimmt schon, aber irgendwie doch nicht. Arbeiten tut er ja und das nicht zu knapp. Es fehlt mehr am nötigen Weitblick, was später mal kommt ohne Versicherung. Das mit dem 401… Job funktioniert nicht ganz, da das Arbeitsverhältnis dem Kleingewerbe überwiegen muß. Dann gibt es da noch eine Klausel über vorangegangene Versicherungsjahre, die man aufbringen muß, um wieder in die GKV zu gelangen. Uns bleibt noch die Frage mit der Fürsorgepflicht der Kinder und der Ex-Frau im Falle der Krankheit/Pflege. Er ist Erwachsen und sollte langsam wissen, ob er sich um sich kümmern will. Die sorge gilt eher den Angehörigen, die ihm zureden wollen.
Gruß Uwe

Ja, danke für den Tipp. Uns ist das allerdings bekannt. Das Problem dabei ist, daß der Basistarif zu teuer ist. Den Preis wollte/konnte er bisher nicht bezahlen und mit dem verbleibendem Kleingewerbe geht das erst recht nicht. Deshalb auch die Suche nach einer Möglichkeit, sich gesetzlich zu versichern.
Trotzdem recht vielen Dank für die Antwort
Gruß Uwe

Solange er noch keine 55 Jahre alt ist kann er ohne Probleme durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder durch Bezug von Hartz 4 Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden. Allerdings müssen die Versicherungslücken geschlossen werden und somit Beiträge nachgezahlt werden.

Hallo Freunde,Kurze Fallsituation: Nach jahrelanger
Selbständigkeit mußte der Ex-Ehemann meiner Freundin nun sein
Geschäft aufgeben. Er war jedoch nicht Kranken- und
Rentenversichert. Er betreibt noch ein Kleingewerbe, das
jedoch kaum zum Leben reicht. Es gibt aus der Ehe zwei Kinder
(18 + 21 Jahre alt), bei der Mutter lebend, für die kein
regelmäßiger Untehalt gezahlt wurde. Er ist noch in Besitz
eines mit Schulden belasteten Hauses, in dem er wohnt. Der
Mann ist nun 54 Jahre alt. Unsere Sorge ist nun, daß die
Kinder, oder auch die Ex-Ehefrau im Falle einer Krankheit oder
Pflege mit zu den Kosten herangezogen werden. Deshalb wollen
wir den Mann davon überzeugen, sich um eine
Krankenversicherung zu bemühen. Wegen der langen
Selbständigkeit und des Alters ist es jedoch lt. unseren Infos
von der AOK unmöglich diesen Mann gesetzlich zu versichern.
Eine Private Krankenversicherung kann er sich nicht mehr
leisten. Gibt es doch noch Möglichkeiten über Hartz IV oder
einem Minijob in die gesetzliche Krankenversicherung zu
kommen. Ich brauche einen Vorschlag für den Mann, damit er
sich wenigstens um seine Sozialversicherungen kümmern kann.

Hallo,
dazu kann ich nichts sagen, da dies nicht in den Bereich der Krankenversicherung fällt. Das fällt mehr in der Bereich des Sozialwesens.

VG
ayro

hallo, auch wenn das ne bittere pille ist, die werden sie schlucken müssen

Hi,

der EX Mann der Freundin ist Kraft Gesetz Krankenversichert, er zahlt nur keine Beiträge.
Je nach dem wo er zu letzt Krankenversichert war,
gesetzlich oder privat ist er seit 2007 bzw 2009
im entsprechenden Lager versichert.
Am besten wäre jedoch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über 401,- €
dann hätte er sofort wieder eine Krankenversicherung.
Sollte er privat versichert gewesen sein sollte er sich diesen 401 Euro Job vor dem 55 Lj an Land ziehen.
Gruß

hallo, minijob bringt nix.
das einzige was helfen könnte wäre hartz IV und dann müsste ihn die kasse nehmen in der er vor jahren versichert war. ob ehefrau und kinder herangezogen werden weiß ich nicht. Kinder bestimmt aber EX-Frau eher weniger denke ich.