Hallo!
Im Internet habe ich widersprüchliche Informationen dazu gefunden, jetzt hoffe ich, hier einen Fachmenschen zu finden, der es richtig und vielleicht sogar mit einer vernünftigen Quellenangabe beantworten kann.
Nehmen wir eine Person X, die in einem eigentlich noch arbeitendem Alter aus gesundheitlichen Gründen zu 50% erwerbsgemindert verrentet wird. X ist krankenkassentechnisch gesetzlich pflichtversichert. Nun bezieht X neben der gesetzlichen EM-Rente auch Leistungen aus einer privaten BU.
Welche Beiträge sind für die gesetzliche Krankenkasse abzuführen?
Die Deutsche Rentenversicherung führt den Arbeitnehmeranteil und die Pflegeversicherung ab.
Sind für die Bezüge aus der privaten BU jetzt der volle Beitragssatz oder gar keiner fällig? Ich habe beide Informationen im Internet gefunden. Hiernach http://www.yanyoo.de/bu/krankenversicherung.htm z.b. wären in dem von mir geschilderten Fall doch KEINE Versicherungsbeiträge fällig. Aber stimmt diese Quelle?
Viele Grüße!
Pituffo