Ges.: Schöne und korrekte Umschreibung für:

folgenden Sachverhalt: „Die Frau war so sternhagelvoll, dass sie Erklärungen nicht folgen konnte, geschweige denn auf gestellte Fragen antwortend reagieren, bzw. Fragen überhaupt als solche erkennen.“

Das kann ich nicht jetzt so zusammenfassend in ein Schreiben, was möglicherweise wie der chinesische Schmetterlingsflügelschlag für ein hiesiges Ungewetter den Grundstein für eine Auseinandersetzung durch alle Instanzen hindurch, bis möglicherweise nach Karlsruhe bilden wird, unterbringen.

Hab wohl momentan eine schöpferische Blockade und würde jetzt schreiben: „Die … war nach meiner Beobachtung zum genannten Zeitpunkt nicht in der Lage, die ihr mündlich überbrachten, hier gegenständlichen Erläuterungen im erforderlichen Umfang, Sinn und Inhalt zu verstehen, wobei es mir gleichfalls nicht obliegt, die Ursache des Unvermögens präzise zu beurteilen.“ Geht das?

Danke schonmal.

To.i

PS.: Es wäre dringend. Muss das bis morgen geschrieben haben.

Hab wohl momentan eine schöpferische Blockade und würde jetzt
schreiben: „Die … war nach meiner
Beobachtung zum genannten Zeitpunkt nicht in der Lage, die ihr
mündlich überbrachten, hier gegenständlichen Erläuterungen im
erforderlichen Umfang, Sinn und Inhalt zu verstehen, wobei es
mir gleichfalls nicht obliegt, die Ursache des Unvermögens
präzise zu beurteilen.“ Geht das?

Korrekt ist das von mir aus. Schön keineswegs; das ist geradezu grauenvoll!
Ich persönlich würde es etwa so formulieren:
„Die Frau befand sich nicht in der Verfassung, Eklärungen oder Fragen zu verstehen, konnte somit auch nicht auf letztere antworten.“
Um noch etwas zum „sternhagelvoll“ zu sagen, würde ich einen zweiten Satz anfügen. Oder zur Sicherheit den ersten Satz mit „Soweit ich es beurteilen kann/konnte, befand sich …“ beginnen.

Wenn du es lieber mit „mündlich überbrachten, hier gegenständlichen Erläuterungen“ haben möchtest, dann wäre deine Frage in irgendeinem Rechtsbrett wohl besser aufgehoben; die Anwälte & Co. haben ja ihre eigene „deutsche Sprache“ domestiziert…

mfg,
Ché Netzer

Hallo Ché!

Korrekt ist das von mir aus. Schön keineswegs; das ist
geradezu grauenvoll!

Weswegen ist das grauenvoll?
Mit schön meine ich: Wahr und exakt beschrieben. Auf blumige Verschnörkelungen sollte ich in dieser Angelegenheit verzichten.

Ich persönlich würde es etwa so formulieren:
„Die Frau befand sich nicht in der Verfassung, Eklärungen oder
Fragen zu verstehen, konnte somit auch nicht auf letztere
antworten.“
Um noch etwas zum „sternhagelvoll“ zu sagen, würde ich einen
zweiten Satz anfügen. Oder zur Sicherheit den ersten Satz mit
„Soweit ich es beurteilen kann/konnte, befand sich …“
beginnen.

Diese Klientel macht es einem nicht leicht.
Die kriegen Prozesskostenhilfe und sind bei jedem Furz beim Rechtsanwalt. Man muss sehr aufpassen, weil man sich flugs auch eine Anzeige wegen übler Nachrede usw. einhandeln kann.

Wenn du es lieber mit „mündlich überbrachten, hier
gegenständlichen Erläuterungen“ haben möchtest, dann wäre
deine Frage in irgendeinem Rechtsbrett wohl besser aufgehoben;
die Anwälte & Co. haben ja ihre eigene „deutsche Sprache“
domestiziert…

Nunja, zu den Mindestanforderungen bei der Kommunikation gehört eine 100% unmissverständliche und nicht auslegungsfähige Ausdrucksweise. Das führt dazu, dass ein Anwalt eben wie ein Anwalt und hingegen ein Bierkutscher wie ein Bierkutscher schreibt.

Grüße

To.i

Hi To.i.

Hab wohl momentan eine schöpferische Blockade und würde jetzt
schreiben: „Die … war nach meiner
Beobachtung zum genannten Zeitpunkt nicht in der Lage, die ihr
mündlich überbrachten, hier gegenständlichen Erläuterungen im
erforderlichen Umfang, Sinn und Inhalt zu verstehen, wobei es
mir gleichfalls nicht obliegt, die Ursache des Unvermögens
präzise zu beurteilen.“ Geht das?

also, ich find’s nicht nur wunderschön und für juristische Zwecke genau passend, sondern auch unterhaltsam. Kann da so schön zwischen den Zeilen lesen…
Gruß
Jo