Ges.Sozialversicherung-Bringschuld?

Hallo!
Eine Firma meldet im Jahre 2002 (!!) ordentlich Beiträge für ihren Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse,dieser liegt auch eine Abbuchungsermächtigung vor.
Die Kasse stellt aber die falschen Beträge ins Soll, bucht zu wenig ab. Jetzt, nach fast 4 Jahren will die Kasse die Beiträge nachfordern, es wäre schließlich eine Bringschuld, die Firma hätte trotz vorliegen der Abbuchungsermächtigung den Rest extra überweisen sollen.

Stimmt das denn so? oder ist das verjährt?
Danke für sachdienliche Hinweise!

Hallo,
grundsätzlich ist die Aussage der Kasse richtig - die Abbuchungserlaubnis ändert nichts daran, dass die Sozialversicherungsbeiträge eine Bringschuld darstellen.
Verjährt sind die Beiträge aus 2002 am 31.12.2006.
Dass der arbeitgeber sauer ist kann ich aber verstehen.
Was auf keinen Fall erfolgen darf ist die Berechnung von
Säumniszuschlägen - die gehen zu Lasten der Kasse !!!
Gruss
Czauderna

Servus Sibylle,

Danke für sachdienliche Hinweise!

ein Hinweis ganz am Rand, Ausflug in die FiBu: Um das Auflaufen von Verbindlichkeiten in diesem Zusammenhang im Blick zu behalten, vor allem auch das Gegenteil - nämlich irrtümlich zu hohe Abbuchungen -, hat es sich bewährt, selbst bei kleinsten Unternehmen mit bloß einem Arbeitnehmer grundsätzlich alle Elemente von Lohn/Gehalt/Sozialversicherung per „Bruttolohnverbuchung“ zu erfassen, d.h. verbucht werden nicht die tatsächlich gezahlten, sondern die abgerechneten Werte. Dann sieht man auf einen Blick und jederzeit, wie sich die Verbindlichkeiten entwickeln.

Vor allem seit 01/2006, mit den vorgezogenen Fälligkeiten und geschätzten Beitragsnachweisen, gibt es kaum eine andere Möglichkeit, wenn man wissen will, wo man steht.

Schöne Grüße

MM