Ges. und Einh. Feststellung der Einkünfte

Hallo,

nehmen wir mal an, Max Mustermann hat eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Einkommensbesteuerung 2009“ ausgefüllt und erhielt einen Monat später eine Erinnerung, die „Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte“ abzugeben.

Hat Max Mustermann dies nicht bereits getan? Oder handelt es sich dabei um 2 verschiedene Formulare?

Wenn ja, wo könnte Max Mustermann denn das geforderte Formular zu den Einkünften erhalten?

Danke im Voraus

Servus,

das ist alles eins, Mustermann hat schon getan, was nötig ist.

Es könnte allerdings sein, daß er sich im zuständigen FA getischen hat oder eine seltsame Steuernummer auf die Erklärung geschrieben hat. Dann täte das alles ein bissel länger dauern.

Einstweilen täte er gut daran, die Angaben, die auf der Erinnerung stehen, nochmal mit denen, die auf der schon abgegebenen Erklärung stehen, abzugleichen.

Schöne Grüße

MM

Erinnerung zur Abgabe von Steuererklärungen
Hi !

Neben den von MM bereits angemerkten Punkten auch folgendes:

  • wurde die Erklärung beim richtigen Finanzamt abgegeben?
  • wurde telefonisch nachgefragt, ob die Erklärung schon da ist?

Manchmal überschneiden sich die Abgabe und die Aufforderung zur Abgabe zeitlich, so dass die Erinnerung zwischenzeitlich gegenstandslos geworden ist.

BARUL76

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Fehler im System
momentan hauen die finanzämter massenhaft erinnerungen raus für erklärungen, die schon längst eingereicht sind.

dabei dann auch noch fristverlängerung bis 28.02.

wenn ich da an letztes jahr denke, da wurde jeder antrag über den 31.12. hinaus abgebügelt…

warum eigentlich jetzt die verlängerungen bis 28.02. ?

gruß inder

Servus,

warum eigentlich jetzt die verlängerungen bis 28.02. ?

weil der Stellenschlüssel zumindest in Hessen schneller „angepasst“ wurde, als sich die Rationalisierungen im Zuge EDV-gestützter Arbeit auswirken konnten.

Besonders nett daran finde ich, daß die „Listenverlängerung“ für Steuerkanzleien, die noch kurz vor der Jahrhundertwende völlig normal war, jetzt „probeweise“ wieder eingeführt wird, als sei das eine besonders gute und innovative Idee.

Bin gespannt, ob die weitere Verlängerung bis Mai bei Nachweis des „Abarbeitens“ von irgendwieviel Prozent der Februarliste auch wieder aus der Mottenkiste gekramt werden wird: Diese konnte man relativ leicht angehen, indem man möglichst viele banalen Fälle nicht vor Ende September abgab, so daß sie in der Februarliste enthalten waren und dann im Januar dutzendweise rausgehauen werden konnten. Sehr zum Unmut der Arbeitnehmer, die mit hohen Guthaben rechneten und das Folgejahr sehr früh abgaben, wenn bei der Veranlagung grade die Arbeitsspitze fürs Vorjahr anlag.

Nun, irgendwann wird vielleicht jemand beim Bundesrechnungshof drauf kommen, daß das Durchpeitschen der Veranlagungen im Laufschritt zwar die Relation Personalkosten/Steueraufkommen verbessert, aber vielleicht doch nicht so ganz im Sinn der Steuergerechtigkeit ist. Und der Effekt aus den sehr späten Veranlagungen „was ich erst übermorgen mache, existiert heute nicht“ ist für gewählte Politiker eigentlich erst nutzbar, wenn sie es schaffen, in den Finanzämtern Halden von vier bis fünf Jahren auflaufen zu lassen: Erst dann kriegt der eine die Lorbeeren für eine „schlanke Verwaltung“, und die Folgen hat der Nachfolger am Bein.

Avanti Italia!

Schöne Grüße

MM