Hallo Jürgen,
ich habe mich mittlerweile selbst durchgesucht.
Die Unfallrente wird, zu einem Teil auf die geset
zliche Rente angerechnet.
Voraussetzungen der Rente wegen Arbeitslosigkeit scheitern bei mir daran, dass ich in den 10 Jahren vor der Arbeitslosigkeit keine 8 Jahre versicherungspflichtig war.
Es läuft noch ein Antrag auf Anerekennung einer Behinderung von 50 %. Im Moment bin ich „nur“ einem Behinderten gleich gestellt. Für die Rente reicht das aber nicht.
Trotzdem vielen Dank
Hallo und einen guten Morgen,
leider kann ich die Frage nicht beantworten!
Eine Frage meinerseits …wie sehen die Voraussetzungen für
Rente wg Arbeitslosigkeit denn aus?