Guten Abend,
S möchte zum 14.08 kündigen und vorher aber den gesamten Jahresurlaub verplanen also im Zeitraum von Januar bis August alles aufbrauchen. Den letzten Urlaub will S in der Sommerferienzeit nehmen (02.07. - 14.08) meine Fragen sind nun:
- Hat S Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub?
- Darf S am letzten Urlaubstag kündigen?
Danke!
Hallo,
- Hat S Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub?
Im grunde ja. Für Urlaub, der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus vereinbart ist, gilt allerdings dann eine Zwölftelung, wenn sie vereinbart ist.
- Darf S am letzten Urlaubstag kündigen?
Am 14.08. zum 14.08. zu kündigen? Das wird wohl nicht funktionieren.
MfG
Halo Lilu,
S wird wohl nur Anspruch auf anteiligen Jahresurlaub haben, nicht auf den gesamten.
Gruß
Samira
Das ist falsch!
Hi!
S wird wohl nur Anspruch auf anteiligen Jahresurlaub haben,
nicht auf den gesamten.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Gruß
Guido
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