Hallo,
angenommen, jemand arbeitet Vollzeit als Kosmetikerin in einem kleinen, privaten Kosmetikstudio, in dem neben der Inhaberin nur noch eine 400 Euro Kraft für Urlaubsvertretungen tätig ist.
Diese 400 Euro Kraft kündigt und die Inhaberin will keinen Ersatz stellen, fordert die Vollzeitmitarbeiterin aber stattdessen auf, ihren bisher freien Tag in der Woche zu opfern und mehr zu arbeiten (gegen entsprechendes Entgeld).
Zudem will die Inhaberin den Betrieb zu festgelegen Zeiten schließen (Betriebsferien), in denen die Mitarbeiterin dann Urlaub nehmen muss und nicht mehr über frei zu wählende Urlaubstage verfügen kann.
Muss die Mitarbeiterin die neue Arbeitszeitregelung akzeptieren?
Muss die Mitarbeiterin akzeptieren, dass die Arbeitgeberin die Urlaubstage vorgibt?
Soweit mir bekannt ist muss ein Arbeitnehmer Betriebsferien akzeptieren, jedoch müssen auch frei wählbare Tage für die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
Eine klare Regelung ist mir nicht bekannt.
Wer kann hierzu etwas eindeutigeres sagen?
Viele Grüße
Achim