Gesamter Urlaub nur in Betriebsferien?

Hallo,

angenommen, jemand arbeitet Vollzeit als Kosmetikerin in einem kleinen, privaten Kosmetikstudio, in dem neben der Inhaberin nur noch eine 400 Euro Kraft für Urlaubsvertretungen tätig ist.
Diese 400 Euro Kraft kündigt und die Inhaberin will keinen Ersatz stellen, fordert die Vollzeitmitarbeiterin aber stattdessen auf, ihren bisher freien Tag in der Woche zu opfern und mehr zu arbeiten (gegen entsprechendes Entgeld).

Zudem will die Inhaberin den Betrieb zu festgelegen Zeiten schließen (Betriebsferien), in denen die Mitarbeiterin dann Urlaub nehmen muss und nicht mehr über frei zu wählende Urlaubstage verfügen kann.

Muss die Mitarbeiterin die neue Arbeitszeitregelung akzeptieren?

Muss die Mitarbeiterin akzeptieren, dass die Arbeitgeberin die Urlaubstage vorgibt?
Soweit mir bekannt ist muss ein Arbeitnehmer Betriebsferien akzeptieren, jedoch müssen auch frei wählbare Tage für die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
Eine klare Regelung ist mir nicht bekannt.
Wer kann hierzu etwas eindeutigeres sagen?

Viele Grüße
Achim

Hallo,

Hallo,

angenommen, jemand arbeitet Vollzeit als Kosmetikerin in einem
kleinen, privaten Kosmetikstudio, in dem neben der Inhaberin
nur noch eine 400 Euro Kraft für Urlaubsvertretungen tätig
ist.
Diese 400 Euro Kraft kündigt und die Inhaberin will keinen
Ersatz stellen, fordert die Vollzeitmitarbeiterin aber
stattdessen auf, ihren bisher freien Tag in der Woche zu
opfern und mehr zu arbeiten (gegen entsprechendes Entgeld).

Zudem will die Inhaberin den Betrieb zu festgelegen Zeiten
schließen (Betriebsferien), in denen die Mitarbeiterin dann
Urlaub nehmen muss und nicht mehr über frei zu wählende
Urlaubstage verfügen kann.

Muss die Mitarbeiterin die neue Arbeitszeitregelung
akzeptieren?

Nicht ohne Weiteres. Ist die Arbeitszeit und/oder freie Tage im Arbeitsvertrag festgeschrieben, kann dies vom AG einseitig nur mit einer schriftlichen Änderungskündigung geändert werden. Allerdings gilt die Annahme unter Vorbehalt (§ 2 KSchG) in Kleinbetrieben nicht.

Muss die Mitarbeiterin akzeptieren, dass die Arbeitgeberin die
Urlaubstage vorgibt?

Unter Umständen ja

Soweit mir bekannt ist muss ein Arbeitnehmer Betriebsferien
akzeptieren, jedoch müssen auch frei wählbare Tage für die
Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

Dies gilt nur in Betrieben mit BR/PR und/oder wenn der AN besondere Umstände (zB Kinderbetreuung, Urlaub des Ehepartners) geltend macht.

Eine klare Regelung ist mir nicht bekannt.

Die gibt es auch nicht, da alles Richterrecht ist

Wer kann hierzu etwas eindeutigeres sagen?

Wenn überhaupt, der Fachanwalt vor Ort, der sämtliche Umstände des konkreten Einzelfalls prüfen kann.

Viele Grüße

&Tschüß

Achim

Wolfgang

Ugh.

Soweit mir bekannt ist muss ein Arbeitnehmer Betriebsferien
akzeptieren, jedoch müssen auch frei wählbare Tage für die
Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

Dies gilt nur in Betrieben mit BR/PR und/oder wenn der AN
besondere Umstände (zB Kinderbetreuung, Urlaub des
Ehepartners) geltend macht.

Das würde ich in dieser Endgültigkeit nicht unterschreiben. §7(1) BUrlG „(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. […]“

So weit ich orientiert bin, wird regelmäßig davon ausgegangen, dass ein Drittel bis ein Viertel des jährlichen Urlaubsanspruches zur freien Verfügung des betreffenden AN stehen soll. Nun gut - „soll“ ist äußerst dehnbar, aber „dringende betriebliche Belange“ auch … insofern hast du mit der Empfehlung, einen Anwalt zu konsultieren, natürlich völlig recht.

Aga,
CBB

Ugh.

Hallo

So weit ich orientiert bin, wird regelmäßig davon ausgegangen,
dass ein Drittel bis ein Viertel des jährlichen
Urlaubsanspruches zur freien Verfügung des betreffenden AN
stehen soll.

Gerade für Kleinbetriebe gibt es auch Rechtsprechung, daß die „betrieblichen Belange“ ggü. den Belangen des AN auch eine vollständige Verplanung durch Betriebsferien rechtfertigen können.
Es kommt eben auf die Abwägung der Interessen im Einzelfall an.

„dringende betriebliche Belange“ auch … insofern hast du mit
der Empfehlung, einen Anwalt zu konsultieren, natürlich völlig
recht.

Das sind halt die grenzen von I-net-Foren

Aga,

&Tschüß

CBB

Wolfgang

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß
Achim