Gesamtgut

Hallo, brauche dingend Hilfe!

Es geht um Ein Auto, das in der Ehe gekauft wurde (es besteht ganz normal Gütergemeinschaft). Dazu habe ich folgende Fragen (villeicht kennt sich jemand aus):

  1. Wenn der Kaufvetrag nur vom Ehegatten unterschrieben wurde, gehört das Auto trotzdem beiden Partnern rechtlich zur Häfte?

  2. Darf der Ehegatte alleine, ohne Bescheid zu geben das Auto verkaufen, oder braucht er eine Einverständniss von der Ehefrau dafür?

Danke im Voraus.

Hallo,

Es geht um Ein Auto, das in der Ehe gekauft wurde (es besteht
ganz normal Gütergemeinschaft).

Es gibt also einen Ehevertrag? Da steht dann doch eigentlich drin, wie das Gesamtgut verwaltet werden soll.

Oder besteht hier „ganz normal“ (= gesetzlich) Zugewinngemeinschaft ?

Gruß, trobi

Hallo Trobi!

Eine ganz normale Ehe, ohne irgendwelche Verträge.

Zunächst muss man fragen welcher Güterstand denn nun besteht. In deinem weiteren Posting hast du gesagt es gibt keinen Ehevertrag.
Die wie du sagtest „ganz normale Gütergemeinschaft“ kann nur mittels Ehevertrag geregelt werden. Gibt es keinerlei Verträge heißt in Deutschland das was du vermutlich auch meinst „Zugewinngemeinschaft“.

Während der Ehe hat jeder der Ehegatten volle Verwaltungsbefugnis über sein eigenes Vermögen Es sei denn er verfügt über den wesentlichen Teil seines Vermögens. Erst bei Auflösung der Zugewinngemeinschaft, was meist bei Scheidung der Fall ist, kommt es zum (möglichen) Ausgleich des Zugewinns der während der Ehe erlangt wurde. Das bedeutet für deine Fragen soweit wir uns in der Ehe bewegen:

  1. Wenn der Kaufvetrag nur vom Ehegatten unterschrieben wurde,
    gehört das Auto trotzdem beiden Partnern rechtlich zur Häfte?

Nein, es sei denn beide waren Vertragspartner.

  1. Darf der Ehegatte alleine, ohne Bescheid zu geben das Auto
    verkaufen

ja,

oder braucht er eine Einverständniss von der
Ehefrau dafür?

Nein. Nur bei Verfügungen über den wesentlichen Teil des Vermögens braucht es das. Ich gehe nicht davon aus, das das Auto ein Maybach ist…

ml.