alleinige Nutzung von einem Eigentümer eines Grundstücks ohne Absprache und Zustimmung des anderen Miteigentümers, was kann man dagegen tun ?
vielen Dank
alleinige Nutzung von einem Eigentümer eines Grundstücks ohne
Absprache und Zustimmung des anderen Miteigentümers, was kann
man dagegen tun ?
vielen Dank
die gebrauchsbefugnis des gegenstands ist grds. vom miteigentumsanteil unabhängig:
solange die gebrauchsbefugnis des anderen miteigentümers nicht beeinträchtigt wird, darf der miteigentümer die immobilie gebrauchen. dies gilt vor allem dann, wenn der andere miteigentümer die immobilie nicht nutzt.
sagt nun aber der andere miteigentümer, dass er die immobilie auch nutzen will, aber dies ihm in dem umfang seiner teilhabe unmöglich ist, besteht ein unterlassungsanspruch der nutzung durch den anderen miteigentümer in diesem umfang, § 743 II bgb.
außerdem kann ein entschädigungsanspruch für die „überschießende“ nutzung bestehen und auch für die zukunft kann ein vergütungsanspruch bestehen.
sollte man keine einvernehmliche lösung finden, insbesondere die vereinbarung einer nutzungsvergütung, kann man die gemeinschaft auflösen, § 749 bgb.
Entschuldigung… nicht zum Thema
Hallo, Hendrik4u,
hat es Dir die Sprache verschlagen?
Hatte gehofft (09.01.), Du kannst noch tiefer gehen und einen weiteren Rat mit auf den Weg geben. Schade. Oder?
mfg