Gesamtkosten

Hallo,

angenommen ich werde zur Zahlung von 1.000 Euro verklagt und zur Räumung verklagt.

Der erste Gerichtstermin war vor ein paar Monaten. Da wurde festgestellt, dass sich die Räumungsklage erledigt hat, da ich bereits ausgezogen bin.

Beim zweiten Gerichtstermin wurde dann angeordnet, dass eine Zeugenvernehmung (von mir angegebener Zeuge) stattfinden soll.

Dieser zweite Gerichtstermin hat noch nicht stattgefunden. Ich verteidige mich selbst. Die Kläger haben einen Rechtsanwalt beauftragt.

Angenommen ich verliere den Prozess, mit welchen Gesamtkosten muss ich rechnen ?

Lieben Gruß
Atraxia

P.S. Was geschieht, wenn man bei einer Forderung von ca. 1000 Euro ein Zeuge, eine falsche Aussage vor Gericht macht und dies herauskommt ?

Hallo!

Angenommen ich verliere den Prozess, mit welchen Gesamtkosten
muss ich rechnen ?

Sieh mal nach auf:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,237919,00.html

Was Deine Frage nach der Falschaussage angeht, finde ich das schon ziemlich interessant, dass Du damit anscheinend fragst, wie man am besten eine Lüge vor’s Gericht bringt.
Ganz allgemein gilt der Grundsatz, dass man vor Gericht nicht lügen darf, es sei denn, man ist der Angeklagte in einem Strafverfahren. Wenn ein Zeuge lügt, vor welchem Gericht und bei welchem Streitwert auch immer, dann ist das eine uneidliche Falschaussage, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird. Für den, der versucht, den anderen zu einer Falschaussage zu bewegen, kommt natürlich noch Anstiftung in Betracht und zusätzlich ein (versuchter) Prozessbetrug…

Frank

Hallo,

angenommen ich werde zur Zahlung von 1.000 Euro verklagt und
zur Räumung verklagt.

Der erste Gerichtstermin war vor ein paar Monaten. Da wurde
festgestellt, dass sich die Räumungsklage erledigt hat, da ich
bereits ausgezogen bin.

Und spätestens dann sollte man die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Alles was danach kommt kostet Geld und hat keinen praktischen Wert.

Beim zweiten Gerichtstermin wurde dann angeordnet, dass eine
Zeugenvernehmung (von mir angegebener Zeuge) stattfinden soll.

wenn die Angelegenheit für erledigt erklärt ist, weshalb muss man dann noch einen Nachtermin haben ?

Dieser zweite Gerichtstermin hat noch nicht stattgefunden. Ich
verteidige mich selbst. Die Kläger haben einen Rechtsanwalt
beauftragt.

Angenommen ich verliere den Prozess, mit welchen Gesamtkosten
muss ich rechnen ?

Lieben Gruß
Atraxia

P.S. Was geschieht, wenn man bei einer Forderung von ca. 1000
Euro ein Zeuge, eine falsche Aussage vor Gericht macht und
dies herauskommt ?

Sofern Du den Prozess nur deshalb weiterführen willst, weil jemand gelogen hat, ist die Räumung letztlich trotzdem vom Tisch, also wird die Räumungsklage von Dir zu zahlen sein. Ob und wie weit Du dann an den Zeugen Schadenersatzansprüche hast, muss sich in einem anderen Verfahren ergeben. Ausserdem, warum soll ein Zeuge lügen, wenn das Gericht ohnehin im Verfahren nur noch festzustellen hat, dass Du ausgezogen bist und sich die Hauptsache des Verfahrens erledigt hat ?

Grüsse Günter

Hallo!

Sofern Du den Prozess nur deshalb weiterführen willst,

Seit wann hat der Beklagte zu entscheiden, wie lange der Kläger seinen Prozess weiterführt?

Frank

Ja gut, der Zeuge soll bezeugen, dass bestimmte Mängel vorhanden waren.

Es geht also bei der Klage um Räumung und bestimmte Minderungen die ich geltend gemacht habe und die die Kläger bestreiten.

Und was kostet das ganze nun ?

Insgesamt drei Termine mit Zeugentermin.

Gruß
Aaliyah

[ot] ATRAXIA oder aaliyah?
ahoi,
wer ist denn hier nun fragesteller, ATRAXIA oder aaliyah?

vielleicht fragt atraxia oder aaliyah dann bei gericht nach, wo sie die potentiellen kosten erfahren kann, hängt sicher auch vom streitwert ab. (sorry, laienmeinung, also mal weitere auskünfte abwarten.)

gruß
ute

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Ganz allgemein gilt der Grundsatz, dass man vor Gericht nicht
lügen darf, es sei denn, man ist der Angeklagte in einem
Strafverfahren. Wenn ein Zeuge lügt, vor welchem Gericht und
bei welchem Streitwert auch immer, dann ist das eine
uneidliche Falschaussage, die mit bis zu fünf Jahren Haft
bestraft wird. Für den, der versucht, den anderen zu einer
Falschaussage zu bewegen, kommt natürlich noch Anstiftung in
Betracht und zusätzlich ein (versuchter) Prozessbetrug…

Das ist wirklich interessant, Frank,
was wäre, wenn neun Personen lügen, eine einzige Person sagt die Wahrheit. Weder Richter noch Richterin wollen die Wahrheit wissen. Das ist doch so ähnlich wie allein gegen die Mafia. Ich werde demnächst einen aufschlussreichen Artikel posten. Bist an einer umfangreichen Beweis-CD interessiert?
Grüße
FJ HP

Hallo!

Sofern Du den Prozess nur deshalb weiterführen willst,

Seit wann hat der Beklagte zu entscheiden, wie lange der
Kläger seinen Prozess weiterführt?

Es dürfte bekannt sein, dass dann, wenn der Beklagte einen Zeugen zurückzieht, den bestehenden Sachverhalt anerkennt, durchaus für das Ende des Prozesses sorgen kann. Vor allem, was der Laie ja so oft als Lüge sieht, kann der Beklagte dem Gericht glaubhaft machen, dass gelogen wurde ?

Denn hier soll offenbar mit einem im Verfahren durch den Beklagten benannten Zeugen bewiesen werden, dass die Räumung nicht gerechtfertigt war ( Da eine Mietminderung vorliegt und der Beklagte diese offenbar mit einem Zeugen beweisen will, jedoch ohnehin nach der Kündigung ausgezogen ist und Tatsachen geschaffen hat, frage ich mich, was ein Laie noch in einem Prozess will, den er soweit bisher Hinweise bekannt sind, wohl kaum gewinnen kann. Oder ist es sinnvoll, dass der Beklagte auszieht, wenn er sich im Recht befindet. Wäre es nicht glaubwüpriger, der Beklagte verblieben in der Wohnung und beweist im Räumungsverfahren , dass gelogen worden sein soll.

Grüsse Günter

ATRAXIA !

Hi!

Wieso würde ich den Prozess verlieren ?

Kläger klagen auf Räumung und Zahlung (hier wegen geltend gemachter Mietminderung).

Ersteres hat sich erledigt, so dass ich in diesem Punkt gewinnen würde. wegen zweiteres soll Zeuge Grund für Mietminderung bestätigen, obwohl Protokoll vorliegt, indem Mängel gelistet sind.

Gruß
Aaliyah

Hallo!

Es dürfte bekannt sein, dass dann, wenn der Beklagte einen
Zeugen zurückzieht, den bestehenden Sachverhalt anerkennt,
durchaus für das Ende des Prozesses sorgen kann.

Offensichtlich soll es doch hier um einen streitigen Anspruch gehen, den der beklagte nicht erfüllen will. Wieso denkst Du dann an ein Anerkenntnis?

Frank

was wäre, wenn neun Personen lügen, eine einzige Person sagt
die Wahrheit.

Dann spricht manches dafür, dass es andersherum ist, und neun Personen die Wahrheit sagen…

Das ist doch so ähnlich wie allein gegen die Mafia.

Das ist noch viel Schlimmer.

Ich werde demnächst einen aufschlussreichen Artikel posten.

Bin gespannt…

Bist an einer umfangreichen Beweis-CD interessiert?

Nicht wirklich.

Gruß,

Frank.

du sagst also, fragesteller ist

ATRAXIA !

  • und warum fragt dann jetzt nur noch aaliyah nach? auch weiter unten als replik auf frank schillers bzw günters antworten, je mit erläuterungen und in „ich-form“?

warum du (oder meinethalben atraxia) den prozess verlieren könntest? weil ggf. die zeugen nicht überzeugen?

mietminderungen sind immer so eine sache, das gericht könnte entscheiden, dass die ggf. vorhandenen mängel nicht zu den von dir vorgenommenen mietminderungen berechtigten und du den eingeklagten betrag bezahlen musst. da können noch so viele zeugen sagen, dass dieser oder jener mangel bestanden hat.

warum fragst du denn, wieviel das alles kostet, falls du verlieren solltest, wenn du eh meinst, dass du recht hast und wohl nicht verlierst? das ist verwirrend aus meiner sicht.

Dann spricht manches dafür, dass es andersherum ist, und neun
Personen die Wahrheit sagen…
Das ist noch viel Schlimmer.
Bin gespannt…

Ein Aufklärer musste vor 500 Jahren Tausenden von Menschen zeigen, dass sie Unrecht hatten.

Hallo,

Es dürfte bekannt sein, dass dann, wenn der Beklagte einen
Zeugen zurückzieht, den bestehenden Sachverhalt anerkennt,
durchaus für das Ende des Prozesses sorgen kann.

Offensichtlich soll es doch hier um einen streitigen Anspruch
gehen, den der beklagte nicht erfüllen will. Wieso denkst Du
dann an ein Anerkenntnis?

der Beklagte ist doch ausgezogen, so dass das Räumungsverfahren für erledigt erklärt werden konnte. Nun streitet er, weil er, wenn ich es richtig verstanden habe, die Auffassung verritt, es sei gelogen worden. Wohl nicht vor Gericht, sondern ihm gegenüber.

ja, Frank, aus Sicht des Beklagten mag es einen streitigen Anspruch egben. Das Problem dabei ist nur, dass er die Auffassung vertritt, ein Zeuge habe falsch ausgesagt. Mir ist aus den gesamten Hinweisen bis jetzt nicht klar worauf sich die Behauptung der Falschaussage bezieht und wenn der Beklagte nachfragt, wie hoch sein Risiko wohl ist, einen Prozess zu verlieren, mag dies eine berechtigte Frage sein, jedoch im Gesamtzusammenhang soll offenkundig „Recht haben mit einer angeblichen Falschaussage“ erreicht werden. Bekanntlich ist oft, was der Laie als Falschaussage interpretiert letztlich nur etwas, was der andere nicht richtig verstanden hat.

Was also wäre nun das Ergebnis? Will der Beklagte, dass das Räumungsurteil, das erledigt ist durch den Auszug, ungeschehen gemacht wird. Geht nicht. Will er Schadenersatz ? Dann wird er beweisen müssen, weshalb er ohne Not ausgezogen ist, wenn er doch Recht hatte und weshalb der Zeuge nicht in der Anhörung bereits benannt ist.

Was mich an der Frage stört ist, dass ein Räumungsverfahren anhängig war, das in der Hauptsache durch den Auszug des Beklagten erledigt ist. Warum - aus welcher Sicht - muss nun eine mündliche Verhandlung erfolgen, wenn doch alles geklärt ist. Der Richter hat sich mit dem Räumungsanspruch und in der Folge mit er tatsächlichen Räumung zu befassen.

Will der Beklagte nun ohne Widerklage das Verfahren fortsetzen mit der Behauptung falsche Aussage ? Ohne Widerklage wird wohl das Verfahren abgewiesen, denn es ist erledigt. Die Falschaussage ist aus meiner Sicht in einem neuen Verfahren zu erledigen. Oder einfacher dargelegt. Ihc kann nicht nach eigenem Auszug ( wie der Beklagte ) danach mit dem Kläger Fragen lösen, die vor dem Auszug oder durch Räumungsurteil eben hätten geklärt werden müssen.

Grüsse Günter

Hallo,

Wieso würde ich den Prozess verlieren ?

Kläger klagen auf Räumung und Zahlung (hier wegen geltend
gemachter Mietminderung).

Ersteres hat sich erledigt, so dass ich in diesem Punkt
gewinnen würde. wegen zweiteres soll Zeuge Grund für
Mietminderung bestätigen, obwohl Protokoll vorliegt, indem
Mängel gelistet sind.

Unterstellt. Du bist Mieter. Warum sollst Du Ersteres gewinnen ? Du bist freiwillig nach Klageeinreichung ausgezogen. Wennn Du bei der Mietminderung nicht Recht bekommst, trägst Du die Kosten des Räumungsantrages und zwar auch wenn Du vorher ausgezogen bist.

Das Risiko, dass ein Zeuge den Grund einer Mietminderung bestätigen wird und auch vor Gericht ihm geglaubt wird, ist ein Risiko für sich. Zudem kommt hinzu, ob die gelisteten Mängel derart umfangreich sind, dass ein Richter die Mietminderung anerkennt. Etwas scheint mir bei den Fragen nicht klar. Gab es schon ein Gerichtstermin und wie war das Ergebnis oder soll erst in einem Gerichtstermin alles geklärt werden, wobei ich mich dann allerdings frage, woher Du die Erledigung der Räumungssache zu Deinen Gunsten darstelltst. Bin etwas ratlos.
Grüsse Günter

ATRAXIA oder aaliyah mögen mich korrigieren:

eine person a. war beklagte in einem verfahren wegen räumung einer mietsache. auszug ist schon längst erfolgt und war zeitlich auch schon VOR dem ERSTEN gerichtstermin.

aber es geht auch noch um kosten - die person a. als früherer mieter hatte wegen mängeln die miete gemindert. diese dem vermieter vorenthaltene summe der mietminderungen soll auf verlangen des klägers gezahlt werden, das will der/die beklagte aber nicht, daher die weiteren termine.

der zeuge, bislang wohl noch nicht angehört, soll nun die - auch in einem protokoll festgehaltenen - mängel bezeugen. dafür gibt es wohl mehrere termine (ggf. auch mehrere zeugen, weiß ich nicht mehr).

ob das nun immer noch derselbe prozess ist oder ein weiterer gerichtstermin in einem weiteren verfahren, ist nicht ganz schlüssig. wenn in dem räumungsverfahren AUCH auf die zahlung der vorher geminderten miete geklagt wurde, könnte es dann nun weitere termine geben, obwohl faktisch die räumung selbst „gegenstandslos“ geworden ist, da die mietsache ja schon zurückgegeben wurde…?

allerdings ist das wirklich etwas verwirrend, wie atraxia und aaliyah das darstellen.

gruß
ute

Hallo ute,

hast du schonmal etwas von gespaltener Persönlichkeit gehört?
Für jede Persönlichkeit einen eigenen User, da meistens Persönlichkeit A nicht unbedingt etwas von B weiß.

Übrigens, gut aufgepasst.

Gruß
Sticky

Hallo Ute,

eben ich vermisse auch den Hinweis, dass es um eine Räumungs- und Zahlungsklage ging. Daher gehe ich mal davon aus, dass es nur eine Räumungsklage des Vermieters ist, die sich jedoch - ausser den anfallenden Kosten - erledigt hat. Daher muss notfalls eien Zahlungsklage folgen und der Mieter muss mit seinen Ansprüchen aufrechnen oder der Mieter muss selbst einen Prozess auf Schadenersatz beginnen.

Grüsse Günter

ob das nun immer noch derselbe prozess ist oder ein weiterer
gerichtstermin in einem weiteren verfahren, ist nicht ganz
schlüssig. wenn in dem räumungsverfahren AUCH auf die zahlung
der vorher geminderten miete geklagt wurde, könnte es dann nun
weitere termine geben, obwohl faktisch die räumung selbst
„gegenstandslos“ geworden ist, da die mietsache ja schon
zurückgegeben wurde…?

allerdings ist das wirklich etwas verwirrend, wie atraxia und
aaliyah das darstellen.

gruß
ute

Hi,

es gab schon ein Gerichtstermin. Die Räumungsklage sei irgendwie aus prozessualen Gründen oder so erledigt, so der Richter. Grund: Ich bin bereits ausgezogen. Mietminderung habe ich ihm begründet. Lärmprotokoll und Zeuge sind vorhanden. Ich habe nach diesem Gerichtstermin kainen „Zwischenbescheid“ vom Gericht bekommen. Stattdessen ein Schreiben zur Landung eines Zeugen wegen der Mietminderung.

Weitere Fragen ?

Eigentlich warte ich immer noch auf eine Antwort bzgl. Kosten des Verfahrens.

Gruß
Aaliyah

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