GesamtlaufzeitZinsbindungsfrist, Entschädigung

Hallo
oft übersteigt Gesamtlaufzeit eines Darlehens die Dauer der Zinsbindungsfrist.

Was passiert wenn die Gesamtlaufzeit die Dauer der Zinsbindungsfrist nicht übersteigt muss die Bank dafür entschädigt werden?

In meinem Fall wird die Gesamtlaufzeit um ca.1 Jahr kürzer als die Zinsbindungsfrist wenn ich Sondertilgungsrecht von xxxx Euro/Jahr ausnutze.
ps:Bis jetzt alle Sondertilgungen planmäßig gezahlt.

Im Vertrag steht nur:

"Vorzeitige,außerplanmäßige Rückzahlung: Bei Darlehen mit Zinsbindung sind Tilgungsleistungen über die vereinbarte Tilgung hinaus während eines Zinsbindungszeitraumes nicht zulässig.
Wird das Darlehen vor Ablauf eines Zinsbindungszeitraumes fällig oder nimmt die Bank das Darlehen vorzeitig zurück, so ist der Bank der hierdurch entstandene Schaden zu ersetzen.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Darlehensnehmer ein Bedürfniss nach einer anderwertigen Verwertung des zur Sicherung des Darlehens beliehenen Objektes hat.°

und zur Sondertilgung steht:

"Der Darlehensnehmer ist berechtigt, jährlich eine einmalige Sondertilgung bis maximal EUR XXXX auf ein Darlehenskonto zu erbringen. Das Sondertilgungsrecht ist weder ganz noch teilweise auf Folgejahre übertragbar und kann, sofern sich diese Bedingungen für Baudarlehen auf einen Vertrag über mehrere Dahrlehen beziehen, jährlich nur ein Darlehen ausgeübt werden.°

Ich werd irgendwie nicht schlau draus…

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen …

MfG
DDX

Wenn man innerhalb der seitens des Geldgebers angebotenen Grenzen bzgl. der Sondertilgungen bleibt, ist es das Risiko des Geldgebers.
Fazit: Tilgt man mit den vereinbarten Sondertilgungen so schnell, dass die Zinsbindung noch andauert, zahlt man keine Entschädigung etc…
Glückwunsch übrigens! Die Meisten wollen nur die Option-nutzen diese aber nie…:wink: