Gesamtmiete auch in Teilbeträgen zulässig?

Hallo werte Ratgeber!

Darf bei Wohnraummietverträgen die Mietpartei, wenn Sie aus mehreren Personen besteht (z.B. WG), die Gesamtmiete in mehreren Teilbeträgen bis zum 3. Werktag des Monats überweisen?

Gerade bei Wohngemeinschaften stellt sich diese Frage, da ja im Gesetz zur Fälligkeit der Miete nur steht bis wann Sie beim Vermieter eingegangen sein soll, allerdings nicht, dass das in einem Betrag einzugehen hat.

Für den Vermieter, der mehrere Wohnungen an WG’s vermietet hat ist es in der Buchhaltung sehr ärgerlich, wenn die Mieten in mehreren Teilbeträgen, wenn auch pünktlich, eingehen.

Wie kann der Vermieter rechtsicher argumentieren, dass die Gesamtmiete in einem Betrag zu leisten ist?

Vielen Dank im Voraus!

Keine Ratschläge parat?
Hallo Leute!

Ist meine Frage zu ungenau formuliert oder zu schwierig? Ich wüsste sehr gern, wie ein Vermieter durchsetzen kann, dass die zu zahlende Gesamtmiete in einem Betrag und nicht „kleckerweise“, wenn auch pünktlich bis zum 3. Werktag zu zahlen ist.

Danke!

Hallo,

steht im Gesetz:

http://dejure.org/gesetze/BGB/266.html

Sinn der Vorschrift ist es, die Belästigung des Gläubigers durch Schuldzerstückelung zu vermeiden.

Es kann natürlich anders vereinbart sein, gerade bei einer WG, bei der es mehrere Hauptmieter gibt. Auch konkludente Abreden wären zu berücksichtigen.

Gibt es so etwas aber nicht, gilt das Wesen der Gesamtschuld: http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html

D.h. man kann als Vermieter die Miete von einem komplett fordern und die Teilleistungen ablehnen.

VG
EK

Klasse!

Ganz herzlichen Dank für die stichhaltige Antwort!

MfG

Reik