Darf bei Wohnraummietverträgen die Mietpartei, wenn Sie aus mehreren Personen besteht (z.B. WG), die Gesamtmiete in mehreren Teilbeträgen bis zum 3. Werktag des Monats überweisen?
Gerade bei Wohngemeinschaften stellt sich diese Frage, da ja im Gesetz zur Fälligkeit der Miete nur steht bis wann Sie beim Vermieter eingegangen sein soll, allerdings nicht, dass das in einem Betrag einzugehen hat.
Für den Vermieter, der mehrere Wohnungen an WG’s vermietet hat ist es in der Buchhaltung sehr ärgerlich, wenn die Mieten in mehreren Teilbeträgen, wenn auch pünktlich, eingehen.
Wie kann der Vermieter rechtsicher argumentieren, dass die Gesamtmiete in einem Betrag zu leisten ist?
Ist meine Frage zu ungenau formuliert oder zu schwierig? Ich wüsste sehr gern, wie ein Vermieter durchsetzen kann, dass die zu zahlende Gesamtmiete in einem Betrag und nicht „kleckerweise“, wenn auch pünktlich bis zum 3. Werktag zu zahlen ist.