Hallo,
ich habe hier mal wieder eine Frage:
Bin mit einem Firmenwagen in einen Unfall verwickelt. Der Unfallverursacher steht noch nicht fest. Jetzt schreibt mir der gegnerische Anwalt, ich würde gesamtschuldnerisch haften. Muß er nicht den Halter des Fahrzeuges anschreiben und nicht mich als Fahrer?
Für schnelle Nachricht wäre ich dankbar.
Gruß
Hallo
ich habe hier mal wieder eine Frage:
Bin mit einem Firmenwagen in einen Unfall verwickelt. Der
Unfallverursacher steht noch nicht fest. Jetzt schreibt mir
der gegnerische Anwalt, ich würde gesamtschuldnerisch haften.
Muß er nicht den Halter des Fahrzeuges anschreiben und nicht
mich als Fahrer?
Für schnelle Nachricht wäre ich dankbar.
Gruß
vielleicht kennt er den halter nicht? und macht es sich jetzt erstmal einfach. wichtig ist, daß du die haftpflichtversicherung über den sachverhalt informierst. die klärt alles weitere.
mfg
snake
Muß er nicht den Halter des Fahrzeuges anschreiben und nicht
mich als Fahrer?
Natürlich. Außerdem sollte der Anwalt wissen, dass sein Mandant, wenn dieser den Unfall nicht verschuldet hat, einen direkten Anspruch gegen die KFZ Versicherung des von Dir gefahrenen Autos hat. Du bist also raus aus dem Schneider (Ausnahme: Alkohol, Drogen, Fahrverbot etc.)
Lehn Dich erstmal enstpannt zurück.
Für schnelle Nachricht wäre ich dankbar.
War hoffentlich schnell genug.
Gruß
Nordlicht