Gesamtschuldnerausgleich gemeinsame Immobilie trotz späterer Übernahme

Hallo,
Da ich gerade langsam verzweifle und mein Anwalt natürlich gerade im Urlaub ist, hoffe ich, dass jemand von euch Rat weiß oder eine zusätzliche Idee hat.
Der Sachverhalt: Trennung Ende 2015, Ehefrau zieht mit Kind aus der gemeinsamen Immobilie, weil Ehemann sie allein übernehmen will. Es wird, leider nur mündlich, abgesprochen, dass sie auf Ehegattenunterhalt verzichtet und zusätzlich arbeiten geht, um ohne dieses Geld klar zu kommen und er dafür allein die Kreditkosten bedient. Hätte sie nicht verzichtet, könnte es das Haus alleine nicht halten.
Kaum ist sie ausgezogen, weiß er natürlich von dieser Absprache nichts mehr und will, dass das Haus dann doch besser verkauft wird.
Nach Ablauf des Trennungsjahres wird plötzlich Klage auf Gesamtschuldnerausweis gestellt.
Eine Woche nachdem die Klage eingereicht wurde, teilt er seiner Frau plötzlich per SMS mit, dass er das Haus doch behalten will.

Meine Frage. Kann man diesen Sinneswandel vor Gericht irgendwie verwenden? Muss sie/ich sich jetzt wirklich an den Kreditkosten beteiligen, obwohl er das Haus behalten will?

Und bitte sagt nicht, dass vor Auszug die Absprache hätte festgehalten werden müssen. Das ist schon klar, aber der Auszug war in dem Moment wichtiger, da der psychische Druck für Mütter und Kind nicht mehr tragbar war.

Danke für Hilfe!

Haben beide den Kreditvertrag unterzeichnet?

Wenn ja sind beide gegenüber der Bank haftbar, da beide als Schuldner gegenüber der Bank aufgetreten sind. Was meinst du würde die Bank sagen, wenn beide sich einigen und die Schulden gegeneinander für nichtig erklären, bekommt die Bank dann kein Geld mehr?