Gesamtschuldnerausgleich

Eine wichtige Frage:
Person A + B mieten ein Haus das A vor Einzug kündigt und danach B informiert.
Nach 8 Monaten kommt ein Mahnbescheid an beide wegen offener Mieten.
Muß Person B die Kosten trotzdem mittragen wenn nachzuweisen ist das Person A diese allein verursacht hat durch wissentlich falsche Angaben ?
Was kann man in solchen Fällen tun ?

Wenn beide Mieter sind, können auch nur beide gemeinsam kündigen. Ist das nicht geschehen, so läuft der Mietvertrag weiter.

Es handelt sich um ein klassisches Beispiel für Gesamtschuldnerschaft, wie du schon richtig erkannt hast. Dafür gilt, dass im Außenverhältnis, also gegenüber dem Vermieter, jeder aufs Ganze haftet. Da mögen Beweise welcher Art auch immer geführt werden: Beide können voll in Anspruch genommen werden.

Ausgleich erhält man dann im Innenverhältnis. Mieter 1 kann also von Mieter 2 das zurückverlangen, was dieser bezahlen hätte müssen.

Levay