habe folgende Frage :
Mein Bruder und ich haben vor 10 Jahren jeder ein Darlehen bei einem Baufinanzierer aufgenommen und uns zusammen 2 Grundstücke gekauft . Wir haften beide Gesamtschuldnerisch für das Darlehen.
Nach ca 2 Jahren haben wir die Grundstücke trennen lassen , vorher gehörten jedem von uns beiden 50 % beider Grundstücke.
Mein Bruder muss wohl nun RegelInsolvenz anmelden .
Wenn die Bank versucht sein Haus und das Grundstück zu versteigen und das Geld nicht zur Tilgung reicht muss ich dann für den rest haften ?
Was kann die Bank noch tun ? Kann Sie auch vor einer Verwertung seiner Immobilie an mich rantreten und die Gesamtsumme von mir fordern ?
Ich habe meine Raten immer pünktlich bezahlt.
Da ich aber nicht in der Lage bin , beide Darlehen zu bedienen , kann die Bank mich auch in die Zangsversteigerung zwingen oder sogar auch in die Insolvenz ?
also - zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass Ihr Bruder keinesfalls Insolvenz anmelden MUSS, denn es gibt für ihn keine Insolvenz-Antragspflicht.
Ich bin absoluter Gegner von Insolvenzen, weil allenfalls derjenige, der die Insolvenz empfiehlt, nichts besseres kann.
Besser wäre jedoch, wenn Ihr Bruder wirtschaftlich saniert werden würde und sich zu diesem Zweck eines Profis - aber eines wirklichen Profils - bedient. Denn ich nehme an, das Ihr Bruder selbstständig ist und ihm das Geld deswegen fehl, weil nicht genug Umsätze getätigt werden.
Also sollte er nicht das Gegenteil tun (nämlich Insolvenz), sondern allenfalls Umsätze tätigen, damit sich gerade so ein Unsinn vermeiden lässt.
Was Ihre Haftung anbelangt, so werden Sie sich dieser in Haftung nicht entziehen können, weil Sie beide gemeinschaftlich das Darlehen aufgenommen haben und dafür auch gesamtschuldnerisch haften. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grundbesitz dann real geteilt worden ist.
Was Sie tun können? Einen wirklichen Profis suchen. Dann klappt’s wahrscheinlich.
ja die bank kann die gesamtforderung gegen sie stellen, da sie gemeinschaftlich haften. wenn bei dem einen nichtszu holen ist dann wirds bei dem anderen versucht.
was heißt „trennen lassen“? Im Grundbuch und bei der Bank oder nur auf dem Katasteramt?
Wenn das Darlehen damals nicht verändert wurde haftet jeder für alles. Aber mit der Bank kann man auch reden und vielleicht im nachhinein eine Trennung veranlassen, damit nur das verschuldete Grundstück, daß nicht mehr bedient werden kann zur Versteigerung kommt.
ohne die Unterlagen zu kennen und zu sichten ist eine befriedigende Antwort hier nur schwer möglich.
Zuerst einmal sollte der Bruder seine Immobilien und Grundstücke absichern, denn wenn er Insolvenz anmeldet ohne dies vorher gut vorzubereiten sind die Immobilien/Grundstücke weg.
Wenn er dies nicht tut wird der Insolvenzveralter zuerst einmal die Grundstücke beschlagnahmen, die finanzierende Bank wird aber ihre Absonderungsrechte daraus geltend machen: http://www.schuldnerakuthilfe.com/absonderung.html
und die Zwangsversteigerung in die Wege leiten.
Da erfahrungsgemäss nach der Zwangsversteigerung noch Restschulden bleiben, wird die finanzierende Bank diese dann anschlissend bei demjenigen holen bei dem etwas z pfänden ist.
dann wird verwertet und der evtl. verbleibende rest eingetrieben. Auf jeden Fall vorher das Gespraech mit der Bank suchen um eine einvernehmliche loesung zu finden.
dann wird verwertet und der evtl. verbleibende rest
eingetrieben. Auf jeden Fall vorher das Gespraech mit der Bank
suchen um eine einvernehmliche loesung zu finden.
aber dabei würde doch die Bank im endeffekt beide Darlehensnehmer verlieren und das risiko eingehen bei einer Zwangsversteigerung viel geld zu verlieren , oder ?
Hallo,
mh, die grundstücke wurden geteilt aber die grundschulden nicht, das hätte man gleich damals nach der trennung durchziehen müssen. ob die bank sich darauf einläßt ist verhandlungssache. wenn ihr einen guten mediator findet, der für euch die verhandlung übernimmt könnte es gelingen. andernfalls haftet ihr beide für die volle höhe der darlehen und der gläubiger wird das gesamtdarlehen fällig stellen, deinen teil und den anteil deines bruders - sofern überhaupt eine deckung aus versteigerungserlös möglich scheint. Also du haftest für den teil deines bruders mit. daher muß der erste schritt sein, bevor dein bruder insolvenz anmeldet, die darlehen gemäß grundstücksteilung aufzuteilen und jedem grundstück den teil zuzuschreiben, der auf ihn entfällt, besser noch auch die haftung auf den jeweiligen halter des jeweiligen grundstücks. die begründung könnte ja dafür sein, daß die eine hälfte verkauft werden würde.
überhaupt könnte dein bruder vor insolvenzantrag seine hälfte an dich verkaufen mit der maßgabe daß du seine hälfte freihand weiterverkaufst, denn versteigerungserlöse sind in der regel deutlich niedriger als verkaufserlöse.
hierbei würde für dich dann grunderwerbsteuer anfallen und notarkosten. die kaufpreiszahlung deinerseits könnte so vereinbart werden, daß sie erst bei verkauf an einen dritten anfällt - abzüglich deiner zwischenzeitlich zu übernehmenden grunderwerbsteuer und notarkosten. mit verhandlungsgeschick bräuchte eine grundbuchliche umschreibung nicht zu erfolgen, lediglich ein auflassungsvermerk, der bezeichnet, daß ein käufer - nämlich du - seine hand auf dem grundstück hat, würde eingetragen werden, was die banken in der regel auf den zugriff über eine zwischenzeitliche anderweitige veräußerung/versteigerung verzichten läßt.
das ist alles etwas kompliziert und solte mit einem gewieften schuldnerberater oder bankenmediator besprochen werden, die gemeinnützigen schuldnerberater sind mit solcherlei schachzügen meist total überfordert !
damit hat die bank kein problem aber du!!! die bank verwertet notfalls und eine evtl. restschuldsumme wird die naechsten 30 jahre zwangsbeigetrieben. eintraege in der schufa, insolvenz usw. also nochmal: gespraech mit der bank suchen und versuchen die „kuh vom eis zu kriegen“
der Änderung im Grundbuch hätte die Bank aber zustimmen müssen! Oder war das sogar die Voraussetzung der Bank, daß die Grundschuld für beide Parteien, gemäß vereinbartem Darlehen, bestehen bleibt. Dann haften Sie weiterhin für alles!
Ich würde mit der Bank reden. Es ist ja auch nicht in derem Sinne noch mehr Geld zu verlieren!
Alles Gute
Lore
Antwot: Da ich die Sachlage und die Verträge mit der Bank nicht kenne, möchte ich keine verbindliche Antwort abgeben. Meiner Meinung nach heißt „gesamtschuldnerisch“ haften für das beantragte Darlehn.
ansonsten bleibt mir nur beide Raten zu bedienen , lässt sich eine Bank denn auf so was ein , wenn ich sagen würde ich bediene die Raten meines Bruders ?
Wenn ihr gesamtschuldnerisch Haftet dann bist du dabei.
Aber hier muss der Vertrag eingesehen werden.