Gesamtschuldnerische Haftung Baudarlehen

Hallo

habe folgende Frage :
2 Leute haben vor 10 Jahren jeder ein Darlehen bei einem Baufinanzierer aufgenommen und sich zusammen 2 Grundstücke gekauft . Beide haften Gesamtschuldnerisch für das Darlehen.
Nach ca 2 Jahren haben Sie die Grundstücke trennen lassen , vorher gehörten jedem von Ihnen 50 % beider Grundstücke.
Nun muss eine der Personen RegelInsolvenz anmelden .

Wenn die Bank versucht das Haus des 1. und das Grundstück zu versteigen und das Geld nicht zur Tilgung reicht muss der 2. dann für den rest haften ?
Was kann die Bank noch tun ? Kann Sie auch vor einer Verwertung der Immobilie an den 2. rantreten und die Gesamtsumme von Ihm fordern ?

Dazu sei angemerkt das der 2. immer seine Raten pünktlich bezahlt hat

Da 2.aber nicht in der Lage ist , beide Darlehen zu bedienen , kann die Bank auch Nr 2. zur Zangsversteigerung seines Grundstückes zwingen oder sogar auch zur Insolvenz ?

Dazu gesagt , beide Grundstücke sind bis zur vollen Höhe des Verkehrswertes belastet.

Vielen Dank für einen regen austausch

Wenn die Bank versucht das Haus des 1. und das Grundstück zu
versteigen und das Geld nicht zur Tilgung reicht muss der 2.
dann für den rest haften ?

Offenbar.

Was kann die Bank noch tun ?

Sie wird an den 2. heratreten und von ihm die Raten einfordern.

Kann Sie auch vor einer Verwertung der Immobilie an den 2. rantreten und die Gesamtsumme von Ihm fordern ?

Das ist der sinn der gesamtschuldnerischen Haftung.

Da 2.aber nicht in der Lage ist , beide Darlehen zu bedienen ,
kann die Bank auch Nr 2. zur Zangsversteigerung seines
Grundstückes zwingen oder sogar auch zur Insolvenz ?

Im Extremfall kann die Bank auch das zweite Grundstück verwerten. Dazu muß man es nicht kommen lassen. Häufig ist der freihändige Verkauf vorteilhafter. Der 2. sollte auf jeden Fall engen Kontakt zur Bank halten und jeden Schritt mit der Bank abstimmen.