Hallo zusammen, ich will eine Immobilie verkaufen und habe bereits eine Käuferin. Diese hat bereits einen Notar beauftragt, der uns einen Vertragsentwurf geschickt hat. Darin werden wir unter anderem auf die gesamtschuldnerische Haftung für alle anfallenden Kosten und Gebühren hingewiesen. Das hieße doch in der Konsequenz, dass wir im Zweifelsfall auch für die Notarkosten aufkommen müssten, wenn die Käuferin diese entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht zahlen sollte.
Die Sekräterin des Notars sagte mir auf Anfrage, dass dies gesetzlich gar nicht anders ginge. Stimmt das? Oder könnte man nicht theoretisch auch vereinbaren, dass jede Seite nur dann gesamtschuldnerisch haftet, wenn sie ihre Vertragspflichten nicht erfüllt?
Danke schonmal im voraus für alle Antworten.
Hallo Jakob,
nur ganz Kurz:
Siehe BGB § 448 , Kosten bei Kauf und Tausch.
Gruß, Frank
Hallo,
sagen wir es mal so: Es ist das höchstpersönliche Interesse des Notars, dass er (egal von wem) sein Geld bekommt. Er erfüllt mit der Beurkundung seine Augabe, und will bezahlt werden. Er kennt das Objekt nicht, weiß nichts über außerhalb des eigentlichen Beurkundungsvorgangs bestehende Probleme und will damit auch nichts zu tun haben. D.h. wenn er den Vertrag unterschrieben und alle damit im Zusammenhang stehenden Anträge gestellt hat, ist es nicht mehr sein Problem, wenn der Käufer jetzt plötzlich feuchte Wände feststellt und den Kauf rückabwickeln will, oder dass eine Partei plötzlich insolvent wird und dann die Notargebühren nicht mehr zahlen kann.
Daher wird jeder Notar auf einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Kosten bestehen und kann sich auch sicher sein, dadurch keine Mandantschaft zu verlieren (weil es die Kollegen auch nicht anders machen). Zwei potentielle Schuldner sind nun mal besser als einer, und wenn ich für zwei Leute etwas mache, dann muss im Zweifelsfall eben auch der andere zahlen.
Gruß vom Wiz
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Hallo Jakob,
die Regelung ist völlig normal. Der Notar will einfach wissen, dass er seine Kohle bekommt. Mögliche Regelung: Laßt Euch im Vorfeld vom Käufer eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank geben. Hierin sollte der Betrag genannt werden, den die Bank finanziert. So seht Ihr, ob der Käufer solvent ist. Außerdem könnte man als Auflage in den Kaufvertrag aufnehmen, daß die Eigentumsumschrift nur erfolgt, wenn der Käufer die anfallenden Notarkosten zahlt.
Viele Grüße
Tanja
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