Aber: Wenn ein Fremder ein Kind im Pool
ertrinken lässt, ist er wegen unterlassener Hilfeleistung
dran. Wenn ein Vater sein ungeliebtes Kind im Pool ertrinken
lässt, ist er wegen Mordes durch Unterlassen dran.
Bist du Jurist? Ich zweifle sehr an deiner Expertise in diesem
Punkt.
Nein. Dein Zweifel macht mir aber nichts. Informiere dich halt über die einschlägigen Kriminalfälle.
Unterschied: Ein Vater hat eine Fürsorgepflicht.
Verstoß gegen eine Fürsorgepflicht ist kein Mordmerkmal.
Wie gesagt, Googeln hilft.
Außerdem ist die Übertragung von individuellem, bürgerlichem
Recht auf internationales Völkerrecht kaum und hier gar nicht
sinnvoll möglich.
Nein, Völkerrecht bildet sich als Konsens derjenigen heraus, die den Konsens zu erzwingen in der Lage sind, und zwar oft erst nach der Tat, vgl. Nürnberg.
Was hat sie getan? Nichts. Also Völkermord.
Welche krude Logik soll das sein?
Zum Einen gab es so etwas wie „Völkermord“ im internationalen
Recht damals noch gar nicht (und es ist sinnlos moralische
oder juristische Standarts rückwirkend anzulegen).
Wie gesagt, Nürnberg war so ein Fall, wo rückwirkend Völkermord definiert und die Angeklagten dann verurteilt wurden. Übrigens juristisch eine Katastrophe. Formal korrekt und politisch geschickt wäre so vorzugehen gewesen, die Angeklagten nach der Zivil- bzw. Militärstrafgesetzgebung vom 30.01.1933 durch ein deutsches Gericht aburteilen zu lassen. Das Schafott wäre ihnen allen sicher gewesen.
Zum anderen zielt Völkermord per Definition auf die
Auslöschung eines Volkes. Wie du aber selbst feststellst, war
die Hungersnot Folge von Gleichgültigkeit und damit wäre noch
nicht mal nach modernem Verständnis das Völkermordmerkmal
erfüllt.
Ein Vater, der sein Kind aus Gleichgültigkeit verhungern lässt, ist ein Mörder und wird auch als solcher verurteilt, und das seit dem 19. Jahrhundert.
Das Richtige erkennt man oft an seiner Einfachkeit.
s.