Gesamtvolumen Abfallbehälter informationspflicht?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und zwar, besteht für einen Vermieter eine Auskunftspflicht über die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter in Bezug auf Volumen etc? Der Mieter bezahlt ja über die Nebenkostenabrechnung die Kosten für die Müllbeseitigung. Kann ein Mieter daher solche Auskünfte von seinem Vermieter verlangen um z.b. zu prüfen, ob das notwendige Mindestvolumen gem der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung erreicht wird?

Falls der Mieter dieses Recht hat, was kann er tun, wenn der Vermieter sich weigert auskünfte hierüber zu erteilen?

Vielen Dank im Voraus

MfG
Stefan

Hallo Stefan,

geht doch einfach zu den Mülltonnen und stelle das Volumen selbst fest.
Wenn Du vorher im Internet bei der Stadtreinigung nachschaust, erfährst Du, welche Größen von Mülltonnen es gibt.
Oder rufe die Stadtreinigung an und frage nach.

*winke - philine

Hallo,

um z.b. zu prüfen, ob das notwendige Mindestvolumen gem der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung erreicht wird?

Also zunächst einmal hat man das Recht alle Rechnungen zu sehen, die über die Nebenkosten abgrechnet werden. Da müsste ja dann schon mal drauf stehen, was bzw. wieviel abgerechnet wird. Das ist überall anders geregelt.
Wie groß so eine Tonne ist lässt sich dann auch noch recht einfach herausbekommen, da das in der Regel Standardmaße sind. Wenn man ein gutes Verhältnis zum Vermieter haben/behalten will, dann kann man sowas erstmal ganz dezent über die lokal geltende Abfallgebührensatzung abklären. Da steht ja ganz klar drin, wofür wieviel bezahlt werden muss. Erst wenn da eine Diskrepanz zum eigenen Nachteil auffiele, sollte man darüber nachdenken, den Vermieter zu fragen (und nicht gleich mit einem Vorwurf konfrontieren!).
Und als eigenen Nachteil nicht schon einen geringeren Vorteil als den des Nachbarn ansehen.
Ich habe mal in einem Haus gewohnt, in dem der Vermieter einfach statt 6 kleiner Tonnen für jede Wohnung, 2 größere für das ganze Haus bestellt hat. Die haben locker gereicht, da die Müllmengen, die die Entsorger festlegen, eigentlich immer zuviel sind (Achtung: Rein subjektive Einschätzung). Alles in allem standen weniger Tonnen im Weg und mussten raussgeschafft werden. Billiger kam das auch noch.
Also erstmal dezent recherchieren und überlegen, ob die vermeintlich zu kleinen Tonnen zu gringeren Abfallgebühren führen für einen persönlich führen. Im eben geschilderten Fall hätte freilich jeder auf „seine“ Tonne resp. sein ihm zustehndes Mindestvolumen bestehen und entsprechend höhere Gebühren abdrücken können.

Grüße

Hallo,

Erst wenn da eine
Diskrepanz zum eigenen Nachteil auffiele, sollte man darüber
nachdenken, den Vermieter zu fragen (und nicht gleich mit
einem Vorwurf konfrontieren!).

Nehmen wir mal an, dass es sich eher so darstellt, dass der Vermieter einen Mieter mit einem Vorwurf konfrontiert, dieser würde zuviel Müll verursachen und er möchte dies bitte reduzieren, sonst müssten zusätzliche Kosten für eine Zwischenleerung in Rechnung gestellt werden. Der Vermieter habe dies durch Kontrollen feststellen können. Zunächst einmal handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, da der Vermieter nicht berechtigt ist entsprechende Abfälle zu durchsuchen (gem Abfallentsorgungssatzung). Der Mieter möchte aber natürlich prüfen, ob überhaupt das notwendige Gesamtvolumen zur Verfügung steht. Denn wenn das zur Verfügung stehende Volumen nicht ausreicht, ist eine Zwischenleerung auch nicht gerechtfertigt.

Weiterhin wird durch den Vermieter auch nicht sichergestellt, dass die Abfallbehälter ausschließlich den Bewohnern des Hauses zur Verfügung stehen (jeder kann an die Behälter dran auch Einwohner von anderen Häusern). Ein Missbrauch durch Dritte ist daher also auch möglich.
Ist es möglich vom Vermieter zu verlangen, dass sichergestellt wird, dass die Abfallbehälter nur dem berechtigten Personenkreis zur Verfügung gestellt wird und ein Missbrauch durch Dritte somit ausgeschlossen wird?

Vielen Dank

Grüße
Stefan

Hallo,
Es ist immer praktisch, wenn man bei Rechtsfragen nichts weglässt. Das erleichtert eine halbwegs korrekte Antwort ungemein.
Also diese Menge bekommt man mit einem Blick in die Abfallgebührensatzung raus. Inzwischen wird bei den wenigsten Entsorgern noch eine mengenabhängige Gebühr verlangt. Heutzutage sind pauschale Mengen üblich, die dann bezahlt werden müssen. Da ist auch festgelegt, wer überhaupt zuständig ist. Das kann der Grundstückseigentümer sein, oder aber jeder Haushalt selbst.

Ist es möglich vom Vermieter zu verlangen, dass sichergestellt wird, dass die Abfallbehälter nur dem berechtigten Personenkreis zur Verfügung gestellt wird und ein Missbrauch durch Dritte somit ausgeschlossen wird?

Käme erstmal drauf an, wer verantwortlich ist.

Grüße

Hallo,

der Vermieter ist verpflichtet, das Grundstück an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen. Der Vermieter ist ebenfalls dazu verpflichtet die Behälter zu bestellen und den Bedarf zu melden (Personen)

Diese werden dann vom Abfallentsorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt.

Hallo,

der Vermieter ist verpflichtet, das Grundstück an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen. Der Vermieter ist ebenfalls dazu verpflichtet die Behälter zu bestellen und den Bedarf zu melden (Personen).
Diese werden dann vom Abfallentsorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt.

Und zwar auf Grundlage der Bedarfsmeldung? Also dann sollte doch anhand der Rechnung festzstellen sein, welcher Bedarf abgerechnet und somit angemeldet wurde.
Und da der Vermieter auch nicht für die Entsorgung zuständig ist, sondern eben der Entsorger, muss der Vermieter auch keinen Kontrollposten aufstellen, der kontrolliert, wer wieviel Müll in welche Tonne reinschmeißt.

Grüße