Hallo allerseits,
das Recht auf eine bestimmte Stundenzahl an Hausmusik pro Tag ist ja relativ eindeutig; Nachbarn müssen das dulden, so lange die Ruhezeiten eingehalten werden.
Wie ist es aber mit gewerblichem Gesangsunterricht mit Klavierbegleitung in einer Mietwohnung (also kein Gewerbe-Mietraum)? Macht die Rechtssprechung da Unterschiede?
Konkret, wenn in einer 40qm 1-Zimmer Altbauwohnung mit Holzfußboden und -Decke und dünnen Wänden fast täglich 1-2 Stunden Anfänger-Unterricht erteilt wird, d.h. wenn es fast nur um Tonleiter-Singen und entsprechendes Tonleiter"Geklimper" geht.
Müssen die Nachbarn das ebenso dulden oder gibt es da Möglichkeiten, diese echte Belästigung zu unterbinden? Z.B. „Zweckentfremdung“ des Wohnraumes für gewerbliche Nutzung oder Anfechtbarkeit des Begriffes „Hausmusik“.
Bin sehr gespannt auf Antworten, vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße aus Hamburg,
Detlef