Gesangsunterricht in Miet-WOHNraum - Hausmusik

Hallo allerseits,

das Recht auf eine bestimmte Stundenzahl an Hausmusik pro Tag ist ja relativ eindeutig; Nachbarn müssen das dulden, so lange die Ruhezeiten eingehalten werden.

Wie ist es aber mit gewerblichem Gesangsunterricht mit Klavierbegleitung in einer Mietwohnung (also kein Gewerbe-Mietraum)? Macht die Rechtssprechung da Unterschiede?
Konkret, wenn in einer 40qm 1-Zimmer Altbauwohnung mit Holzfußboden und -Decke und dünnen Wänden fast täglich 1-2 Stunden Anfänger-Unterricht erteilt wird, d.h. wenn es fast nur um Tonleiter-Singen und entsprechendes Tonleiter"Geklimper" geht.

Müssen die Nachbarn das ebenso dulden oder gibt es da Möglichkeiten, diese echte Belästigung zu unterbinden? Z.B. „Zweckentfremdung“ des Wohnraumes für gewerbliche Nutzung oder Anfechtbarkeit des Begriffes „Hausmusik“.

Bin sehr gespannt auf Antworten, vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße aus Hamburg,
Detlef

Hallo allerseits,

Hallo Detlef,
ich würde sagen, dass es von den Hausbewohnern abhängt. Wenn alle tagsüber berufstätig sind, dürfte es keine Probleme geben. Selber würde mich das schon stören, weil ich das bereits kenne. Als ich nämlich Nachtschicht arbeitete, wollte ich tagsüber Ruhe haben.
CF FJ

Viele Grüße aus Hamburg,
Detlef

Hallo,

nachdem es sich hier um eine Gewerbeausführung in den Mieträumen handelt, musste der VM Zustimmung erteilen.

Im Gegensatz zur Möglichkeit, dass in den eigenen Wohnräumen musiziert werden darf ist die Durchfhrung des Gewerbes in dieser Form in der Mietwohnung nicht zulässig.

das Recht auf eine bestimmte Stundenzahl an Hausmusik pro Tag
ist ja relativ eindeutig; Nachbarn müssen das dulden, so lange
die Ruhezeiten eingehalten werden.

Wie ist es aber mit gewerblichem Gesangsunterricht mit
Klavierbegleitung in einer Mietwohnung (also kein
Gewerbe-Mietraum)? Macht die Rechtssprechung da Unterschiede?
Konkret, wenn in einer 40qm 1-Zimmer Altbauwohnung mit
Holzfußboden und -Decke und dünnen Wänden fast täglich 1-2
Stunden Anfänger-Unterricht erteilt wird, d.h. wenn es fast
nur um Tonleiter-Singen und entsprechendes
Tonleiter"Geklimper" geht.

Ist es eine erhebliche Ruhestörung, die die anderen Mieter nicht aktzeptieren müssen.

Müssen die Nachbarn das ebenso dulden oder gibt es da
Möglichkeiten, diese echte Belästigung zu unterbinden? Z.B.
„Zweckentfremdung“ des Wohnraumes für gewerbliche Nutzung oder
Anfechtbarkeit des Begriffes „Hausmusik“.

Der VM muss hier tätig werden und den Musikunterricht in der Mietwohnung untersagen.

Das Absingen der Tonleiter ist keine musikalische Darbietung, die man zu dulden hat.

Grüsse Günter

Danke für deine fundierte Antwort!
Hallo Günter,

das war sehr informativ für mich, dankeschön!!!
Gibt es dazu Urteile, auf die man sich berufen kann?

Ich schreibe dir eine gesonderte E-Mail an die angegebene Mail-Adresse…

Viele Grüße,
Detlef

Hallo,

nachdem es sich hier um eine Gewerbeausführung in den
Mieträumen handelt, musste der VM Zustimmung erteilen.

Im Gegensatz zur Möglichkeit, dass in den eigenen Wohnräumen
musiziert werden darf ist die Durchfhrung des Gewerbes in
dieser Form in der Mietwohnung nicht zulässig.

Ist es eine erhebliche Ruhestörung, die die anderen Mieter
nicht aktzeptieren müssen.

Der VM muss hier tätig werden und den Musikunterricht in der
Mietwohnung untersagen.

Das Absingen der Tonleiter ist keine musikalische Darbietung,
die man zu dulden hat.

Grüsse Günter

Hallo Detlef,

hier nochmals die Antwort.

Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um das übliche „häusliche Musizieren / Proben“. Der Gesangsunterricht wird gewerblich erteilt. Der Vermieter muss in diesem Fall zustimmen, da von der gewerblichen Tätigkeit auf jeden Fall eine Störung der anderen Mieter ausgeht. Der Fall ist daher auch von dem Fall zu unterscheiden, dass jemand als Sänger/Sängerin arbeitet und regelmässig zwei Stunden am Tage üben muss.

Urteile konnte ich keine bei uns finden. Mit der Ausbilderin sollte ein Gespräch geführt werden. Vielleicht besteht die Möglichkeit, die Nachbarin zu Verständnis zu bewegen und gemeinsam einen Termin zu vereinbaren, wo das „Geschrei“ nicht stört.

Da sich der Gesang letztlich ständig wiederholt ist dies nervtötend. Wir hatten früher unser Büro neben einer Musikschule. Die Musikschule war vor uns da. Aber die Übungen mit den Anfänger „Alle meine Gänschen“ oder „Hänschen klein“ täglich bis zu zwanzig Mal auf dem Klavier oder einer Blockflöte zu hören, hat uns zur Kündigung veranlasst.

Grüsse Günter

Hallo,

nachdem es sich hier um eine Gewerbeausführung in den
Mieträumen handelt, musste der VM Zustimmung erteilen.

Im Gegensatz zur Möglichkeit, dass in den eigenen Wohnräumen
musiziert werden darf ist die Durchfhrung des Gewerbes in
dieser Form in der Mietwohnung nicht zulässig.

Ist es eine erhebliche Ruhestörung, die die anderen Mieter
nicht aktzeptieren müssen.

Der VM muss hier tätig werden und den Musikunterricht in der
Mietwohnung untersagen.

Das Absingen der Tonleiter ist keine musikalische Darbietung,
die man zu dulden hat.

Grüsse Günter