Gesch. ehegatte erhält Anteile der rente?

guten tag zusammen,
gehen wir mal davon aus, dass ein ehepaar seit 15 jahren geschieden ist (zugewinn).
Sie lebt seit der zeit allein von ALGII. Er, wieder verheiratet, will in frührente gehen.

Jetzt kam die frage auf, ob er seiner geschiedenen frau von der rente was abgeben muss?

mfg

Hallo,
ich bin zwar kein ausgewiesener Renten-Experte, meine aber zu wissen,
das bereits bei der Scheidung ein sog. Versorgungsausgleich gemacht
wird, in dessen Verlauf der der nicht oder nur geringfügig arbeitende
Ehegatte Rentenansprüche vom Hauptverdiener übertragen bekommt.
Also wäre das im geschilderten Falle bereits erledigt und hätte
nun keine weiteren Auswirkungen mehr.
Wie gesagt - ich meine zu Wissen - wenn das falsch ist möge mich
ein wirklicher Experte gerne korrigieren.
Gruß
Czauderna

Versorgungsausgleich
Moin,

zum Zeitpunkt der Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich gemacht. Dabei wurde verglichen, wie die Anwartschaften auf die Renten während der Ehezeit gewachsen sind. Bei ungleichem Anstieg muss der, der mehr hat, die Hälfte des Überschusses an den Partner abgeben. Das geschieht in Form der Rentenpunkte und lässt sich auf jeder Rentenauskunft nachlesen.

Der Partner, der in Rente geht, bekommt die Rente in Höhe eben seiner Punkte (etwas vereinfacht). Somit hat kein Ex jemals mehr mit seiner Ex zu tun - beim Versorgungsausgleich wurde bereits alles festgeschrieben.

Sollte der beim Ausgleich begünstigte keine Rente beziehen, so fallen die Rentenpunkte nicht wieder an den anderen zurück - hier lacht der Staat.

Gruß Ralf

Hi

Sollte der beim Ausgleich begünstigte keine Rente beziehen, so
fallen die Rentenpunkte nicht wieder an den anderen zurück -

innerhalb von 24 Monaten

hier lacht der Staat.

erst ab 25. Monat und dann nicht der Staat, sondern die Rentenversicherung, sowas nennt man sozialverträgliuches ableben :wink:

Gruß Ralf

LG
Mikesch

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hallo, na da sind ja die Antworten alle ähnlich und, wie ich finde recht nachvollziehbar beschrieben worden. Ich danke euch für die Infos!
wanderweg

Hallo,

ist richtig. Wenn die übertragenen Punkte an (z. B.) die Exfrau von dieser nicht länger als vierundzwangzig Monate in Anspruch genommen wurden, fallen sie an den Übertrager zurück.

Aaaaaalllleeerrdings nicht automatisch. Muss extra beantragt werden, weil die Rentenversicherer es nicht von sich aus tun.

Da viele Leute der Meinung sind, dass die Punkte beim Übertragenen (also im Beispiel bei der Ex) bleiben, machen die Rentenversicherer ein gutes Geschäft und viele geschiedene Rentner verschenken Geld.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

nach welchen Paragrafen der Versorgungsausgleich „rückgängig“ gemacht wird, weil der Partner gestorben ist, der die Punkte erhalten hatte, findet sich im Archiv unter /t/scheidung–23/4348683/11

Verbreitet den Paragrafen, damit geschiedene Rentner nicht unnötig weiter Geld verlieren.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

bin versucht zu sagen: „gute Frage … nächste Frage“. :smile:

Mein Bruder weiß z. B. nicht mal wie seine Ex jetzt heißt. Ist vermutlich schon mehrmals verheiratet gewesen.

Gut dran ist, wer einen Schuldtitel gegen die Ex hat. Der hat es leichter beim Nachforschen bei den Einwohnermeldeämtern. Wenn er regelmässig einmal im Jahr pfändet, geht die „Spur“ auch nicht soooo leicht verloren.

Ansonsten fällt mir nix anderes ein, als regelmässig ab ungefähren Rentenalter der Ex den Rentenversicherungsträger anzuschreiben, ob sie die Rente kassiert.

Eigentlich müssten die, im Computerzeitalter problemlos und ohne extra Zeitaufwand machbar, die sogenannten Verpflichteten anschreiben, wenn dieser den Anspruch hat, dass ihm die Rente zurückübertragen wird.

Auch stellt sich die (obige nächste) Frage, ob man die Rentenpunkte RÜCKWIRKEND - also eine Nachzahlung - zurückbekommt, wenn man erst nach (sagen wir mal) fünf Jahren erfährt, dass die Ex schon vor Eintritt (oder 24 Monate danach) ihrer eigenen Rente verstorben ist?

Wird wohl irgendwer irgendwann durch alle Instanzen klagen müssen, damit automatisch eine Verständigung über das Ableben erfolgt, wenn das für den Verpflichteten von finanzieller Bedeutung ist.

Gruß
Ingrid

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Danke (owT)