Hi diese darf dir nicht berechnet werden.
Ich gehe davon aus dass es Grundrente nach d. OEG Gesetz ist und diese darf weder beim Wohngeld, H4 oder bei einer Inso Masse etc…angerechnet werden.
Du hast ja bereits in and. Foren danach gefragt und ich stelle dir mal den Hinweis auch hier rein.
Zumindest kann ich dir sagen dass die reine Grundrente und auch Ausgleichsrente und Schwerbeschädigtenzulage sofern du die auch bekommst, nirgends angerechn. werden darf.
Das einzige was angerechnet werden darf ist der BSA= Berufsschadensausgleich.
Wenn du durch den BSA eine höhere Grundrente bekommst, darf auch die nicht angerechnet werden!
Ja, Ihre Nachzahlung der Rente müssen Sie Ihrem Insolvenzverwalter melden und der entscheidet dann, nach welchen Verrechnungsmodus die Nachzahlung aufgeteilt wird.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Hallo,
diese Einkünfte müssten nach § 850b ZPO
http://bundesrecht.juris.de/zpo/__850b.html
unpfändbar sein, höchstens pfändbar wie Arbeitseinkommen. Ist aber nur meine Meinung. Für eine abschließende Antwort würde ich den Bescheid mal kurz einem Rechtsanwalt vorlegen. Da es nur eine einfache Beratung werden dürfte, würde das auch nicht allzu teuer werden.
Viele Grüße
Robert
Hallo Laluna,
grundsätzlich unpfändbar sind Leistungen, die man erhält, um einen
Körperschaden auszugleichen (dazu gehört meines Wissens auch
Schmerzensgeld). Pfändbar sind Leistungen, die einen Einkommensverlust oder
eine Einkommensminderung ausgleichen sollen, da Lohnersatzleistung. Allerdings
gelten auch da die Pfändungsgrenzen. D.h. man würde deine Monatseinkommen
zusammenrechnen (inkl. Rente), wenn mehrere zusammenkommen und dann in
der gesetzlichen Pfändungstabelle nachsehen. Bei keiner Unterhaltsverpflichtung
ist ein Nettoeinkommen bis zu 989,99 Euro unpfändbar, egal wie sich das
Einkommen zusammensetzt. Auch im Falle einer Nachzahlung wäre nicht einfach
alles komplett pfändbar. Rente wird ja monatlich gezahlt. Die monatlichen
Pfändungsgrenzen kämen zum Zuge. Ich bin gerade nicht im Büro, werde aber
morgen in der Fachliteratur nachsehen, um dir eine noch genauere Auskunft mit
Quelle geben zu können.
Viele Grüße
Micha
Das wäre sehr nett und würde mir auf jeden fall weiter helfen. Danke jetzt schon mal.
Liebe Grüße
Jana
keine ahnung