Geschäft bucht zu wenig ab

Hallo,

angenommen, man bezahlt in einem Geschäft einen Artikel mit der EC Karte und der Kassierer tippt statt beispielsweise 80Euro nur 50Euro ein, man bekommt einen Beleg über diese 50Euro, auf dem Kontoauszug würde selbes stehen (50Euro) und nun bekommt man eine Benachrichtigung, dass das Geschäft die ausstehenden 30Euro nachfordert, weil der Kassierer einen Fehler gemacht hat.

Wäre diese Nachforderung rechtens?

Hallo,

bei manchen Fragen frage ich mich, ob diese wirklich ernst gemeint sind!

Wie weit ist unsere Gesellschaft, wenn man sich solche Gedanken macht.

Mal als Gegenbeispiel:

Ein Arbeitgeber überweist seinem Mitarbeiter aus Versehen ca. 35 % zuwenig Gehalt.
Der Arbeitnehmer fordert nun den Restlohn!

Ist das gerechtfertigt???

Liebe Grüße
Michael

Da scheinst Du meine Frage nicht richtig zu interpretieren.

Es geht darum, ob ein Geschäft für einen „Mitarbeiterfehler“ beim Kunden Nachforderungen stellen kann. Denn wenn ich etwas wo auch immer kaufe, mit dem Mitarbeiter einen Preis vereinbare und der Chef nach Abwicklung des Geschäfts feststellt, dass er dies nicht billigt, würde ich als Kunde im Nachhinein „übers Ohr gehauen“ - denn es war ja ein Fehler beim Mitarbeiter oder im Kassensystem.

Aber danke trotzdem für die Antwort.

Hi,

der Preis war in dem Moment vereinbart in dem Du die mit € 80,-- bepreiste Ware genommen hast und sie an der Kasse bezahlt hast. Dass der Mitarbeiter versehentlich den falschen Preis getippt hat, hat doch mit dem Kaufpreis an Sich nichts zu tun.

bye
Rolf

Huhu,
doch ich interpretiere schon richtig!
Um wieder auf mein Beispiel mit dem falschen Lohn zu kommen:

Es geht darum, ob ein Angestellter für einen Buchhaltungsfehler seines Arbeitgebers Nachforderungen stellen kann. denn wenn immer ich irgendwo arbeite, und mit meinem Chef ein Gehalt vereinbare und ich nach der lohnüberweisung feststelle, dass ich zuwenig gehalt bekommen habe, und dieses nicht billige, würde der Chef im Nachhinen " übers Ohr gehauen" - denn es war ja ein fehler der Buchhalterin oder der Bank.

Liebe Grüße

Michael

das war ernst gemeint

Hallo,

Hallo.

bei manchen Fragen frage ich mich, ob diese wirklich ernst
gemeint sind!

Die war tot ernst gemeint, da bin ich mir sicher.

Wie weit ist unsere Gesellschaft, wenn man sich solche
Gedanken macht.

Ganz einfach. Weil in dieser Gesellschaft das Prinzip Abkassieren gilt. Wie kann ich meinem Nächsten die Kohle abnehmen. Das ist es.

Mal als Gegenbeispiel:
Ein Arbeitgeber überweist seinem Mitarbeiter aus Versehen ca.
35 % zuwenig Gehalt.
Der Arbeitnehmer fordert nun den Restlohn!
Ist das gerechtfertigt???

Ja.

Liebe Grüße
Michael

Die bessere Antwort für den Fragesteller wäre:

Darauf bestehen, dass man einen geringeren Preis ausgehandelt hatte, denn der Preis auf der Ware ist ja bekanntlich nur ein unverbindliches Angebot mit dem Verkäufer ein Geschäft zu machen, zu welchen Preis auch immer.
Siehe Preisauszeichnung im Supermarkt, wie es hier schon diskutiert wurde.
In diesem Fall wäre dann der Kunde mal der Gewinner, weil er den Händler übers Ohr gehauen hat.

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Hi,

und er Verlierer ist der Mitarbeiter, der den Fehlbetrag aus der eigenen Tasche bezahlen darf.

Gute Idee das.

bye
Rolf

Ganz einfach:

Wenn es einen Nachforderung gibt und du behauptest, du hättest diesen Preis ausgehandelt, wäre es rechtlich in Ordnung.

Menschlich wäre es eine asoziale Sauerei der Sonderklasse und ich würde nicht gern mit jemandem bekannt sein, der sowas tut.

Denn du bist ja objektiv nicht übers Ohr gehauen worden. Du warst ja objektiv mit dem Preis einverstanden.

Hallo,

wie würde das eigentlich aussehen wenn der Preis falsch in der Scannerkasse eingespeichert wäre?

Könnte der Händler in diesem Fall noch Geld nachfordern?

Viele Grüße

Stefan

Hi,

und er Verlierer ist der Mitarbeiter, der den Fehlbetrag aus
der eigenen Tasche bezahlen darf.

Des einen Gewinn muss des anderen Verlust nunmal sein.

Gute Idee das.

Wie das arbeitsrechtlich zu bewerten ist, ist eine andere Frage.
Ob der AG seinen MA wegen der Kassenfehlbeträge in Haftung nimmt.
Es ist nicht unüblich, dass dies nicht gemacht wird. Manche Supermärkte oder auch Banken. Das das Grenzen hat (Betrag, Häufigkeit) wird schon sein.

bye
Rolf

MfG