geschäft geschlossen garantie

Hallo,
ich kaufte in einem Möbelhaus einen Tisch. Der gekaufte Tisch, bzw. die Tischplatte reißt jetzt nach 2 Monaten.
Der Händler hat zwischenzeitlich das Möbelhaus geschlossen.
Kann man sich hier auf den Hersteller berufen, bzw. vom Hersteller einen Austausch / Nachbesserung verlangen?

Hallo,

grundsätzlich bestehen gegenüber dem Hersteller keinerlei Ansprüche, denn es mangelt an einem Vertragsverhältnis mit diesem. Ausnahme: Der Hersteller hat dem Käufer gegenüber eine Garantie eingeräumt, was ich von hier aus nicht beurteilen kann.

Grundsätzlich kann es aber nicht schaden, sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen um eine Lösung zu finden. Auch wenn kein Anspruch besteht, kommen einige Hersteller den Kunden sehr entgegen.

Durch das einfache „schließen“ des Geschäftes kann sich der Verkäufer aber auch nicht aus der Verantwortung stehlen. Grundsätzlich bestehen gegen den Verkäufer auch dann noch Ansprüche, wenn er seinen Geschäftsbetrieb einstellt. Das gilt selbst im Fall der Insolvenz. Allerdings ist in diesem Fall meist einfach nichts mehr zu holen.

Gruß

S.J.

bzw. die Tischplatte reißt jetzt nach 2 Monaten.
Der Händler hat zwischenzeitlich das Möbelhaus geschlossen.
Kann man sich hier auf den Hersteller berufen, bzw. vom
Hersteller einen Austausch / Nachbesserung verlangen?

Hallo,

wenn der Händler, der Dein erster Ansprechpartner wegen der gesetzlichen Gewährleistung ist, nicht mehr existiert, muß der Hersteller diese Gewährleistung übernehmen. Also wende Dich an den Hersteller.

Gruß

W.

Hallo,

hundertprozentig kann ich da wohl nicht helfen, aber ich denke, dass hier die Produkthaftung bzw.-garantie zum Tragen kommt.

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hallo steven_door,
bei geschäftsaufgabe greift natürlich die hersteller garantie. sollte ohne probleme eine nachbesserun/austausch erfolgen.
gruß candy*66

Hallo steven,

mein Spezialgebiet ist die Kfz.-Branche.Ich kann Dir die Frage nicht eindeutig beantworten.Bei enem Auto wäre es so, dass Du Deine Ansprüche bei jedem Händler der entsprechenden Marke sichern könntest.Wie es bei Möbeln ist kann ich nicht genau sagen. Wenn Du jedoch einen Kaufvertrag abgeschlossen hast, brauchst Du nur das kleingedruckte zu lesen.Einen Versuch über den Hersteller würde ich aber in jedem Fall unternehmen wenn dieser Dir bekannt ist.

MfG

Wolfgang

hi

an ihrer stelle würde ich mich an den hersteller wenden da sie ja garantie haben und garantie ist immer vom hersteller!

viel glück

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Entschuldigung wenn ich soo lange nicht auf Ihre Frage geantwortet habe. War Jobmäßig zu sehr eingespannt. Nun zu Ihrer Frage - da Sie für den Tisch eine Garantiebescheinigung haben werden, würde ich direkt zum Hersteller gehen und den Vorfall genau so melden und im gleichen Atemzug kostenlosen Ersatz (Austausch) verlangen.

Gruß aus Ulm
T. Schneider