Habe vor knapp vier Jahren Gewerberäume vermietet.
Die Pächterin hat einen Grillimbiss eröffnet. Sie hat natürlich in Ihrem Interesse einiges in den Innenausbau investiert um Ihr Geschäft führen bzw. die Auflagen vom Bauamt erfüllen zu können.
Die Mietzahlungen wurden sehr oft verspätet gezahlt. Im November 2008 hat Sie Ihr Gewerbe abgemeldet und auf den Sohn angemeldet ohne meine Zustimmung ( ohne mein wissen )… seit November 2009 ist das Geschäft geschlossen und wird nicht geführt. Haben sogar das Gewerbe abgemeldet. Ich als Vermieter habe seit 8 Monaten keine Miete mehr bekommen. Habe Sie Abgemahnt, und anschließend fristlos gekündigt. Aber sie räumen meine Geschäftsräume nicht. Unter anderem mit schwachsinnigen Begründungen wie z.b " Sie hätte ja so viel investiert"…sind nicht mal bereit mit Interessenten,die gerne das Geschäft weiterführen möchten sich zu einigen geschweigedenn Gespräche zu führen…
Möchte gerne Eure Meinung wissen bzw. auch Euren Rat was Ihr an meiner stelle machen würdet.
iIch hätte die Angelegenheit längst einem Anwalt übergeben.Wer seine Vereinbarungen nicht einhält verliert das Nutzungsrecht.Ich glaube Du bist nicht hart genug und läßt Dir auf der Nase herum Tanzen.Nur Mut,Gutmütigkeit,ist nicht immer angebracht.Ich wünsche Dir die nötige Kraft.
Nach meinen bitteren Erfahrungen bleiben nur 2 Wege:1. Du nimmst das Geld, das die Justiz und der Anwalt kostet und stellst nach Auszug die Summe (ca. 1500 € als Zielprämie nach erfolgtem Auszug zur Verfügung
2.Du gehtst den bitteren Weg über Anwalt und Gericht zur Zwangsräumung. Denn nach nicht gezahlten 2 Monatsmieten und Abmahung gaht das . aber das dauert ca, 1- 1,5 Jahre, bis das alles durch ist und der Mieter rausgewaorfen wurde (geht nur über den Gerichtsvollzieher über ein Gerichtsurteil)
Dann rechne mal die entgangene Miete und die Kosten für den Gerichtsvollzieher, dann merkst Du, dass alles großer Mist ist. (von der nervlichen Belastung ganz zu schweigen) Gruß Friedemann
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Nach dieser Sachlage besteht der alte Mietvertrag noch. Ich sehe zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit: Eigentum pfänden und Mieter rausklagen
Schritt
> Auskunft der Pächterin einholen. Der Mietvertrag besteht noch mit der Dame, es sei denn er wurde gekündigt oder von Dir aufgehoben.
Schritt:
> Falls Sie keine Eidesstaatliche Versicherung (EV) abgegeben hat, Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung beantragen und vollziehen.
Schritt:
> Räumungsklage wählen und das Vermieterpfandrecht geltend machen. Beim Vermieterpfandrecht bleiben alle Gegenstände in der Gaststätte beim Eigentümer.
Möglichkeit: Einigung und Abschlagszahlung
> Mit der Pächterin über eine Ausgleichszahlung sprechen mit dem Ziel, dass Sie das Gewerbe übergibt.
> Hier wäre eine Aufrechnung von Pachtrückstand und Investition denkbar.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und wünsche gute Neuverpachtung! Immopassion