Hallo!
Aaaalso, ich kenne da jemanden, der folgendes Problem hat:
Er hat bei ebay eine Auktion über einen Gegenstand beobachtet, die allerdings ohne Gebote zu Ende gegangen ist. Daraufhin hat er einige Tage später den Verkäufer dieser Auktion angeschrieben, ob denn besagter Gegenstand noch zu haben wäre. Er war, und man wurde sich nach kurzem Feilschen schnell handelseinig. Bezahlt wurde per Vorkasse, der Eingang des Geldes wurde per e-mail bestätigt, verbunden mit der Zusage, die Ware noch am selben Tag abzuschicken.
Eine Woche später war immer noch nichts passiert. Der Käufer fragte deshalb per mail über den Verbleib der Ware nach. Obwohl alle früheren mails immer zügig beantwortet worden waren, passierte diesmal…nichts. Nach fünf weiteren Tagen setzte der Käufer dem Verkäufer schließlich eine Frist von 14 Tagen zur Erfüllung des zustande gekommenen Kaufvertrags.
Nun die Fragen:
1.) Ist eine Fristsetzung per e-mail ausreichend, wenn man weder über Anschrift noch Telephonnummer des Verkäufers verfügt und diese auch über google und die Telephonbuch-Suche nicht ausfindig zu machen waren?
2.) Ist eine Frist von 14 Tagen rechtlich ausreichend?
3.) Gibt es noch weitere Gesichtspunkte, die der Käufer (auch im Hinblick auf einen möglichen Rechtsstreit) beachten müsste?
MfG,
Christian
Hi,
Bezahlt wurde per Vorkasse, der Eingang des
Geldes wurde per e-mail bestätigt, verbunden mit der Zusage,
die Ware noch am selben Tag abzuschicken.
Da hast Du ja zumindestens etwas in der Hand.
Eine Woche später war immer noch nichts passiert. Der Käufer
fragte deshalb per mail über den Verbleib der Ware nach.
Obwohl alle früheren mails immer zügig beantwortet worden
waren, passierte diesmal…nichts. Nach fünf weiteren Tagen
setzte der Käufer dem Verkäufer schließlich eine Frist von 14
Tagen zur Erfüllung des zustande gekommenen Kaufvertrags.
Es KANN Absicht sein, um das Geld zu behalten. Es kann aber auch ganz normale Gründe haben wie z.B. Urlaub, Krankenhausaufenthalt, PC-Probleme…
Nun die Fragen:
1.) Ist eine Fristsetzung per e-mail ausreichend, wenn man
weder über Anschrift noch Telephonnummer des Verkäufers
verfügt und diese auch über google und die Telephonbuch-Suche
nicht ausfindig zu machen waren?
2.) Ist eine Frist von 14 Tagen rechtlich ausreichend?
beides ist ausreichend. Bedenke aber, dass das theoretisch auch noch völlig nachvollziehbare Erklärungen haben kann.
3.) Gibt es noch weitere Gesichtspunkte, die der Käufer (auch
im Hinblick auf einen möglichen Rechtsstreit) beachten müsste?
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Du solltest eBay in der Sache nicht ansprechen, da der Handel nicht dort abgeschlossen wurde. Im Gegenteil, die reagieren sehr hart, wenn sie feststellen, dass sie auf diese Art um ihre Provision gebracht werden. Eine Adresse von dem wirst Du über eBay nicht bekommen, Du riskierst eher eine Verwarnung wegen Verstosses gegen die Regeln.
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Eine Mail-Adresse sich auf einen x-beliebigen Namen mit einer beliebigen Identität zuzulegen, ist ja kein Problem. Das einzig handfeste, was Du von dem hast, ist die Bankverbindung. Der Name dürfte auch echt sein, denn sonst riskiert er, dass die Überweisung zurückgeht. Leider gibt Dir diese Bank aber keine Auskunft zu dem Kontoinhaber. (Wenn Du nur die BLZ hast, kann ich Dir zumindestens sagen, wie die Bank heisst und wo sie sitzt)
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Wenn er sich weiterhin nicht meldet und es sich um eine namhafte Summe handelt, könntest Du eine Anzeige wegen Betruges gegen unbekannt stellen. Als „Identifikation“ hast Du die Bankverbindung. Im Rahmen der Ermittlungspflicht würde zunächst die Polizei versuchen, bei der Bank Auskunft zu erhalten. Ohne richterliche Zustimmung darf die Bank eigentlich keine Auskunft geben, tut es manchmal aber doch, wenn ein Ermittlungsverfahren bereits anhängig ist. (Das spart der Justiz die Arbeit, einen richterlichen Beschluss auszustellen, dann müsste die Bank ohnehin Auskunft geben)
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Mit der Anzeige solltest Du aber noch etwas warten. Ich würde ihm stattdessen per Mail mit der Anzeige drohen („wenn Sie bis zum XX.XX.XX nicht zahlen, behalte ich mir vor, Anzeige wegen Betrugs zu stellen. Ihre Adresse können die Justizbehörden über die Bankverbindung leicht ermitteln“)
Gruss Hans-Jürgen
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Moin,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Natürlich kann das „Schweigen der Lämmer“ auch ganz nachvollziehbare Gründe haben…deswegen wurde gestern auch eine mail losgeschickt, in der einerseits der Hoffnung auf ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts Audruck verliehen wurde, andererseits auch auf mögliche Konsequenzen im Falle eines Betrugsversuches hingewiesen wurde 
Natürlich sollte man zunächst immer an das Gute im Menschen glauben und versuchen, die Dinge gütlich zu regeln…das spart Zeit, Mühe und Nerven…falls das aber nicht möglich sein sollte, werde ich mich sicherlich noch mal melden.
Vielen Dank erstmal,
Christian