Hallo zusammen!
Folgendes: Jemand (nennen wir ihn M) hat auf ebay eine Auktion gesehen, die ihn interessiert hat. M hat nun dem Verkäufer V eine Email geschrieben, dass M ihm einen bestimmten Betrag sofort bezahlt, wenn V die Auktion abbricht.
Mal abgesehen davon, dass das nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt ist. Man hat ja dann als Käufer nichts in der Hand, sprich: Wenn die Auktion normal ausläuft und zu Ende ist, steht ja dann dort, dass z.B. M der Käufer ist und dass er einen verbindlichen Vertrag eingegangen hat.
Anderes Beispiel: M beobachtet eine Auktion, bei der das Startgebot offensichtlich zu hoch angesetzt ist. Nachdem kein Gebot abgegeben wurde, ist die Auktion ausgelaufen. M schreibt dem Verkäufer V eine Email, dass er für den Artikel einen bestimmten Betrag bezahlt und V willigt ein.
In beiden Fällen schließen also Verkäufer und Käufer ausserhalb von ebay ein Geschäft ab. Ist dies dann auch rechtsbindend? Reichen die Emails dannn als Beweiß?
(Ich hoffe ihr versteht was ich meine)
Hallo,
In beiden Fällen schließen also Verkäufer und Käufer
ausserhalb von ebay ein Geschäft ab. Ist dies dann auch
rechtsbindend? Reichen die Emails dannn als Beweiß?
Grundsätzlich ja.
Es besteht rechtlich kein Unterschied, ob ein Handel über eBay, eMail, Shop oder sonstwie zustande gekommen ist. Selbstverständlich können Geschäfte auch ohne jede Form von Schriftlichkeit gültig werden, z.B. auf dem Flohmarkt, aber auch in den allermeisten Läden (lediglich bei Autohäusern, Möbelhäusern usw. werden normalerweise schriftliche Kaufverträge aufgesetzt). Ein anderes Beispiel wären Call Center, die ebenfalls gültige Bestellungen entgegen nehmen können.
Bei allen fernmündlich/-schriftlich zustande gekommenen Verträgen hat man aber u.U. ein Beweisproblem, daß der vermeintliche Geschäftspartner tatsächlich auch der ist, der zu sein vorgibt. Das kann aber bei eBay genauso passieren , da sich tagtäglich Leute mit gefälschten Adressangaben bei eBay anmelden können.
Der einzige Unterschied ist, daß es bei eBay ein Käuferschutzprogramm gibt, über das man eventuell sein Geld zurückbekommt. Bei einer Selbstbeteilung von 25,00 EUR ist es aber für 90% aller Geschäfte über eBay irrelevant. BTW, gibt es dieses Schutzprogramm auch bei Amazon Marketplace, hier allerdings ohne Selbstbeteiligung.
viele Grüße,
Ralf
Doppelposting Recht
Gruß Ivo
…soweit ganz richtig…nur darf während der Auktion eigentlich diese nicht wegen einem privaten Kauf wieder gelöscht werden…das dies möglich ist, ist klar…
Wenn der Käfer z.b. eine Emial über Ebay schickt, steht in dieser Nachricht auch drinn, das der Verkäufer daß nicht darf…!!!..erst wenn die Auktion vorbei ist…jedem ist natürlich klar das mann die Möglichkeit abzubrechen und dann das Geschäft so abzuwickeln…ist aber nicht im Sinne von Ebay…ist auch ganz klar…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
…soweit ganz richtig…nur darf während der Auktion
eigentlich diese nicht wegen einem privaten Kauf wieder
gelöscht werden…das dies möglich ist, ist klar…
Das würde ich nicht mit Sicherheit so sagen. Es gab jetzt ein Urteil, daß die Rücknahme von Geboten ausgeschlossen hat, was im Umkehrschluß auch die Zurücknahme von Auktionen ausschließen würden. Allerdings glaube ich nicht, daß dieses Urteil Bestand haben wird.
Wenn der Käfer z.b. eine Emial über Ebay schickt, steht in
dieser Nachricht auch drinn, das der Verkäufer daß nicht
darf…!!!..erst wenn die Auktion vorbei ist…jedem ist
natürlich klar das mann die Möglichkeit abzubrechen und dann
das Geschäft so abzuwickeln…ist aber nicht im Sinne von
Ebay…ist auch ganz klar…
eBay hat damit nichts zu tun. Der Handel kommt zwischen Käufer und Verkäufer zustande, ob das eBay (oder sonst wem Unbeteiligtem) passt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Bestenfalls könnte sich eBay dagegen verwahren, daß ihr internes Kommunikationssystem („Frage an den Verkäufer“) für die Anbahnung solcher Geschäfte verwendet wird. Steht aber die Telefonnummer oder eMail-Adresse des Verkäufers im Text und treten die beiden so miteinander in Kontakt, so kann eBay nichts dagegen machen.
viele Grüße,
Ralf