Hallo zusammen!
Folgendes: Jemand (nennen wir ihn M) hat auf ebay eine Auktion gesehen, die ihn interessiert hat. M hat nun dem Verkäufer V eine Email geschrieben, dass M ihm einen bestimmten Betrag sofort bezahlt, wenn V die Auktion abbricht.
Mal abgesehen davon, dass das nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt ist. Man hat ja dann als Käufer nichts in der Hand, sprich: Wenn die Auktion normal ausläuft und zu Ende ist, steht ja dann dort, dass z.B. M der Käufer ist und dass er einen verbindlichen Vertrag eingegangen hat.
Anderes Beispiel: M beobachtet eine Auktion, bei der das Startgebot offensichtlich zu hoch angesetzt ist. Nachdem kein Gebot abgegeben wurde, ist die Auktion ausgelaufen. M schreibt dem Verkäufer V eine Email, dass er für den Artikel einen bestimmten Betrag bezahlt und V willigt ein.
In beiden Fällen schließen also Verkäufer und Käufer ausserhalb von ebay ein Geschäft ab. Ist dies dann auch rechtsbindend? Reichen die Emails dannn als Beweiß?
(Ich hoffe ihr versteht was ich meine)
hi,
alles sind verpflichtungsgeschäfte! wenn es nicht gerade um grund und boden ging sondern um bewegliche sachen, greifen keine formvorschriften. willenserklärungen (hier antrag und annahme) sind sogar konkludent möglich. wenn eine person nur eine spezies-sache hat (bsp. gebrauchten pkw mit bestimmten eigenschaften), kann er sich sogar in x kaufverträgen verpflichten diesen zu liefern. nur wird er nur einen vertrag erfüllen können, in den restlichen wird er schadenersatz statt der leistung zahlen müssen. zu beachten ist, dass in deutschland getrennt wird zwischen verpflichtungsgeschäft (hier kaufvertrag) und verfügungsgeschäft (hier übereignungen von sache und geld). kaufverträge wurden geschlossen!
inwieweit emails zum beweis ausreichend sind, ist eine andere frage und berührt nicht die wirksamkeit des vertrages. bei emails ist es immer problematisch, wenn eine partei eine phantasieadresse hat „honigbarchen@…“ und diese dann bei gefahr beim provider löscht. hier bestehen dann m.E. schwere ermittlungsprobleme, welche natuerliche person dahinter verbirgt. selbst bei emails mit vermeintlichen klarnamen besteht das problem. wieviele „klaus schulz“ wird es wohl fiktiv im internet geben?
mfg vom
showbee
Einfache Gegenfrage:
Wenn ich dir mein Auto privat verkaufe - hat Ebay auch nix mit zu tun. Habe ich dann einen Kaufvertrag mit dir oder nicht?
Natürlich ist es ein rechtsgültiger Vertrag. Ein Vertrag wird nicht durch ebay gültig. Es handelt sich auch bei Ebay immer nur um Verträge zwischen Käufer und Verkäufer. Ebay stellt nur die Verkaufsplattform!
Gruß Ivo
Hallo :o)
Wenn Du auf jeden Fall die „Sicherheit“ von Ebay haben möchtest: Ich würde die Auktion auf einem bestimmten Käuferkreis beschränken (das geht hier: http://pages.ebay.de/help/sell/preapprove_bidders.html ),
Ich würde der laufenden Auktion einen Sofort-Kauf-Preis hinzufügen (geht natürlich nachträglich nur, wenn auf der Auktion noch kein Gebot war), ansonsten Angebot beenden, als Sofort-Kauf-Auktion neu reinstellen und nur für den einen Käufer „freischalten“.
Natürlich nur, wenn der Sinn des außerhalb von Ebay Verkaufens nicht das Umgehen der Verkaufsprovision ist, aber das ist ja eh nicht erlaubt ;o)
Schöne Grüße,
Andrea :o)