Hallo,
ein Einzelhändler beauftragt ca. 1x in der Woche einen seiner Mitarbeiter, das eingenommene Bargeld auf das Geschäftskonto einzuzahlen. Das geschieht während der Geschäftszeit der Bank und auch innerhalb der Arbeitszeit des Mitarbeiters.
Nun hat das Unternehmen seine Bankverbindung gewechselt und die neue Bank ermöglicht Einzahlungen rund um die Uhr an einem Automaten.
Die neue Bank liegt so, dass der Mitarbeiter auf seinem Heimweg dort vorbei gehen kann ohne einen großen Umweg machen zu müssen. Seitens des Chefs wird daher gewünscht, dass der Mitarbeiter das Geld künftig nicht mehr während seiner Arbeitszeit einzahlt und dafür ca. 30 Minuten unterwegs ist, sondern dass er die Einzahlung auf dem Heimweg erledigen soll.
Es gibt im Unternehmen eine Zeiterfassung, die aber nicht besonders pingelig beachtet wird, weder von den Mitarbeitern noch vom Chef. Aus Mitarbeitersicht geht es deswegen weniger um die paar Minuten Zeitaufwand für die Einzahlung auf dem Heimweg.
Fraglich ist eher: der Mitarbeiter nutzt seinen Heimweg regelmäßig für private Einkäufe - und der Supermarkt liegt „vor“ der Bank.
Wie ist er rechtlich gestellt / abgesichert wenn er die Einzahlung auf dem Heimweg erledigt? Dieses insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass er die Bareinnahmen des Betriebs gezwungenermaßen mitführen muss wenn er beim Einkaufen ist.
Ist das Arrangement aus Mitarbeitersicht okay oder sollte er das ablehnen weil er sich auf dünnes Eis begibt wenn er - nach dem in der Zeiterfassung dokumentierten Arbeitsende - doch noch dienstliche Aufgaben erledigt?
Vielen Dank für eine Antwort!
Gruß,
MecFleih
Hallo
Der AN könnte und sollte zuerst das Geld einzahlen und dann einkaufen. Alles andere ist unendlich dämlich, riskant und auch nicht versichert.
Gruß,
LeoLo
Moin,
deswegen frage ich ja nach den konkreten Risiken. Die einzuzahlenden Beträge sind nicht riesengroß, meist im Bereich 1500-3000 EUR. Klar ist auch, dass der Mitarbeiter gut auf das Geld aufpasst wenn er durch den Supermarkt gurkt. Schließen wir also ein Verlieren des Geldes oder andere Dummheiten mal aus.
Welche konkreten Risiken bestehen?
Der Supermarkt liegt streckentechnisch „vor“ der Bank, ein Ändern der Route daher keine Option weil es für den Mitarbeiter sinnlos ist erstmal halb nach Hause zu gehen um die Bank zu erreichen und dann zum Supermarkt zurückzukehren, der bei der Arbeitsstelle um die Ecke liegt.
Daher die Frage, ob der MA sich auf diese Wünsche des Chefs einlassen kann oder ob das lieber verweigert werden sollte weil die (rechtlichen) Risiken des MA zu hoch sind. Welche konkreten Probleme sprechen ggf. gegen die Idee des Chefs?
Gruß,
MecFleih
1 „Gefällt mir“
Hi, konkrete Risiken:
ausgeraubt werden
Unfall haben, bewußtlos mit dem Geld ins Krankenhaus, Geld verschwindet währenddessen!
LeoLo schreibt doch alles dazu!
Sich nicht auf die Forderung des Chefs einlassen!
Entweder er bringt sein Geld selbst zur Bank oder der Angestellte bringt es während der Dienstzeit hin, bzw bekommt dafür nach der Dienstzeit ein Überstundenanrechnung. Dann kann der Chef ihn auch dazu verpflichten erst zur Bank und dann erst zum Supermarkt zu gehen.
MfG ramses90
Hallo,
das beste wäre natürlich während der Arbeitszeit einzuzahlen.
Wenn vorher bekannt ist, an welchem Tag man einzahlen wird, könnte man ja am Tag davor oder danach einkaufen.
Wenn der Supermarkt wirklich gleich beim Arbeitsplatz ist, könnte man auch vor Arbeitsende eine Pause zum einkaufen machen (oder in der Mittagspause einkaufen gehen) und nach dem Einkauf noch das Geld holen um den Umweg zu minimieren.
Cu Rene