Geschäftliche Fahrten mit Privatwagen dokumentiert mit Fahrtenbuch

Frage an die werten Experten: Ein Einzelunternehmer möchte ein in 2012 angeschafftes Privatfahrzeug ab 2014 für geschäftliche Fahrten nutzen und die anteiligen Kosten per Fahrtenbuch dokumentieren und steuerlich geltend machen. Ist das möglich oder funktioniert das nur umgekehrt: Geschäftsfahrzeug steuerlich geltend machen, Fahrtenbuch zum Dokumentieren der Fahrten, unterschieden in Geschäftsfahrten und Privatfahrten, die nicht geltend gemacht werden können…
Danke für alle Beurteilungen.
Gruß wlauer

Also wir machen das in unserem Betrieb (Handwerksbetrieb - Kleinunternehmen) genau so.
Privater Pkw (alle Kosten werden von Privat bezahlt), wird gelegentlich für geschäftliche Fahrten genutzt.
Wir schreiben ein Fahrtenbuch. Dieses beinhaltet Datum, Grund der Fahrt und die gesamt gefahrenen Kilometer. (Keine Kilometerangabe des Tachometers.
Z.B.
10.10.2013             Stadt A - Stadt B, Musterstraße       Reperatur Wasserleitung bei Familie Müller   gesamt 10 km á 0,30 € = 3,00 €

Diese Angaben sammle ich jeden Monat in einer Excel Tabelle und verbuche es als „Reisekusten“ Unternehmer. Der somit angefallene Betrag wird dem Unternehmer (Eigentümer des Privatfahrzeugs) ausbezahlt.

Das ganze wurde uns so von unserem Steuerberater empfohlen und wir praktizieren es seit vielen Jahren so.

Ich hoffe, dass ich weiterhelfen komnnte…

Viele Grüße 
C.

Servus,

ob das so möglich ist, oder ob das Fahrzeug Betriebsvermögen wird, richtet sich nach dem Anteil der betrieblichen Nutzung. Welcher Anteil an der gesamten km-Leistung soll denn voraussichtlich betriebliche Nutzung werden?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo, es ist davon auszugehen, dass die private Nutzung überwiegt.
Gruß wlauer

Servus,

ja, dann ist es möglich, die Kosten in einem Nebenbuch zu erfassen und die Leistungen einzulegen.

Allerdings kommt es mir so vor, dass die AfA dann „verlorengeht“, wenn das Auto nicht im Betriebsvermögen ist - kann es aber nicht sauber begründen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Ob das in 2012 angeschaffte Fahrzeug noch 2014 ins Betriebsvermögen zwecks AfA übernommen werden kann, erfragt der Einzelunternehmer am besten mal beim zuständigen Finanzamt oder hat hier schon mal jemand eine unverbindliche Antwort für Steuerlaien?
Gruß wlauer

Servus,

Einlage ins Betriebsvermögen ist ohne Weiteres möglich. Bewertung zum Zeitpunkt der Einlage gem. § 6 Abs 1 Nr. 5 EStG maximal die ursprünglichen Anschaffungskosten minus AfA, die auf die Zeit entfällt, während der das Wirtschaftsgut im Privatvermögen war.

Wenn bilanziert wird, tritt an die Stelle dieser steuerrechtlichen Obergrenze der Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage, der bei Kraftfahrzeugen in den ersten drei Jahren ab Erstzulassung deutlich unter dem Wert „AK minus lineara AfA“ liegt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder