Geschäfts-PKW ausschließlich betrieblich genutzt

Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Sachverhalt Geschäfts-PKW und die private Nutzung, bzw. 1% Regelung.
Ein Unternehmer hat ein Geschäftsauto im Betriebsvermögen, es handelt sich um einen Kombi. Dieses Fahrzeug wird ausschließlich betrieblich genutzt, da die Lebenspartnerin, auch einen PKW hat. Diesen nutzt er für die Privatfahrten.
Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Sachverhalt? Wie macht man das dem Finanzamt glaubhaft? Geht das überhaupt oder lässt das Finanzamt sich darauf nicht ein?
Ich bedanke mich schonmal für die Mühe und freue mich auf Antworten.
Freundliche Grüsse
melle_s

einfach ein Fahrtenbuch führen!

E.

Dieses Fahrzeug wird
ausschließlich betrieblich genutzt, da die Lebenspartnerin,
auch einen PKW hat.

Ein ganz ähnlicher Fall war 2009 vor dem Bundesfinanzhof (Az BUNDESFINANZHOF Urteil vom 19.5.2009, VIII R 60/06)

Zitate aus dem Urteil:

Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Bewertungsregel in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG unanwendbar, wenn eine private Nutzung nicht stattgefunden hat. Das FG muss sich deshalb grundsätzlich die volle Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) davon bilden, dass eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hat, wenn es § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG anwenden will.
Nach der allgemeinen Lebenserfahrung werden dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins (…) Der Beweis des ersten Anscheins kann vom Kläger durch den sog. Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert werden. Hierzu ist der Vollbeweis des Gegenteils nicht erforderlich. Der Kläger muss also nicht beweisen, dass eine private Nutzung nicht stattgefunden hat. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass vom Kläger ein Sachverhalt dargelegt (und im Zweifelsfall nachgewiesen) wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehens ergibt.

Etwas leichter verdaulich hier zusammengefasst:

Kann man den geldwerten Vorteil beim Firmenwagen ver…

Zitat: Die Vermeidung der ein-Prozent-Regel klappt nur, wenn das Firmenauto und das private Auto und das Auto des Ehepartners gleichwertig sind. Beispiel: Das Firmenauto ist ein 3er BMW, Sie fahren privat einen Mercedes C-Klasse und Ihre Ehefrau einen Audi A4. In diesem Fall können Sie der 1-Prozent-Regel für den Firmenwagen entgehen – auch ohne Fahrtenbuch.

Vielen Dank für die tolle Antwort. Es hat sehr weitergeholfen.
Freundliche Grüsse
melle_s