Geschäftsabschluss per Internetbuchung

Hallo,
eine Fluglinie bietet auf der ersten Buchungsseite einen Flug zu € 119 an, zusätzlich € 23 Gebühren + Kerosinzuschlag. Nach Adam Riese : € 142 Gesamtpreis.
Auf der nächsten (zweiten) Buchungsseite dann ein Gesamtpreis von € 162 .
Rücksprung auf die erste Seite : € 119 + € 23 .
Wieder auf der zweiten Seite : € 162

Anruf bei der Hotline : Flugpreis mittlerweile bei € 139.

Zurück auf die erste Seite : € 119 + € 23 .
Wieder auf der zweiten Seite : € 157 … und dafür zähneknirschend fest gebucht.

Meine Frage : Darf der Kaufmann (Fluglinie) während eines laufenden Geschäftsabschlusses (Buchung) den Preis seines Produktes anheben, und zusätzlich darüber den Geschäftspartner (Bucher) nicht einmal ausdrücklich darüber in Kenntnis setzen ?

Klar ist mir : Nicht nachweisbar wäre dieses „unlautere“ Geschäftsgebaren für einen Streit vor dem Gericht. Fiele zudem auch unter die Geringfügigkeitsgrenze.

Gruß
Karl

Das finde ich spannend:

Klar ist mir : Nicht nachweisbar wäre dieses „unlautere“
Geschäftsgebaren für einen Streit vor dem Gericht. Fiele zudem
auch unter die Geringfügigkeitsgrenze.

Wo liegt denn deiner Ansicht nach vor Gericht die „Geringfügigkeitsgrenze“?

Levay

hallo,

ja man darf die preise wärend des laufenden betriebs ändern.

  1. hat ger geschäftsmann keine ahnung ob gerade wer buchen will oder nicht.
  2. könnte er seine preise dann garnicht mehr ändern da jederzeitt jemand online buchen könnte.
  3. ist es bei flügen oft so das sich die preise nach anzahl der gebuchten flüge ändern.
    heißt

passagier 1-10 kriegen den flug für 119 €
passagier 11-60 kriegen den flug für 139 €

usw.

bin zwar kein anwalt aber arbeite in der reisebranche und daher kann ich dir zu mindestens sagen das es auf jedem fall erlaubt ist. sonst wäre meine firma schon oft verklagt worden. :smile:

gruß
Phillip

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Hallo!

Ja für das Verhältnis zwischen Kunden und Unternehmen ist das in den meisten Fällen egal. Es muss schlussendlich zu einer Einigung über die Leistung und den Preis kommen, dann ist.

Wettbewerbsrechtlich kann es natürlich zum Problem werden, wenn ein Flugunternehmen mit Preisen wirbt, die es aber dann tatsächlich nicht anbietet.

Gruß
Tom

  1. hat ger geschäftsmann keine ahnung ob gerade wer buchen
    will oder nicht.

Technisch betrachtet ist es jederzeit möglich, laufende Transaktionen mit konstanten Werten durchzuführen. Hier liegt m. E. also ein klarer Mangel in der Programmierung vor. Ob das auch irgendwelche rechtlichen Implikationen hat, kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass tatsächlich am Preisschild am Regal regelmäßig ein anderer Preis angezeigt werden darf, als nachher an der Kasse verlangt. Auch wenn der Geschäftsmann keine Ahnung hat, hat er doch Pflichten.

Gruss
Schorsch

Hallo,

Technisch betrachtet ist es jederzeit möglich, laufende
Transaktionen mit konstanten Werten durchzuführen. Hier liegt
m. E. also ein klarer Mangel in der Programmierung vor.

Das ist nicht beabsichtigt. Man könnte sonst allein durch offenhalten des Browserfensters die billigen Plätze im Flugzeug blockieren.

Ich kann mir aber nicht
vorstellen, dass tatsächlich am Preisschild am Regal
regelmäßig ein anderer Preis angezeigt werden darf, als
nachher an der Kasse verlangt.

Regelmäßig nicht, das wäre unlauterer Wettbewerb. Gegen den kann aber nicht der Kunde, sondern nur eine Verbrauchervereinigung oder die Konkurrenz vorgehen.
Im Ausnahmefall geht es aber schon, nicht der Preis am Regal und nicht mal der an der Ware sind verbindlich.
Aber dazu können einige andere hier mehr sagen. Ianal.
Gruß
loderunner

  1. hat ger geschäftsmann keine ahnung ob gerade wer buchen
    will oder nicht.

Technisch betrachtet ist es jederzeit möglich, laufende
Transaktionen mit konstanten Werten durchzuführen.

ist technisch nicht immer möglich. wenn jeder platz blockiert würde der gerade abgefragt wird dann würde man nie buchen können weil immer alle plätze mit abfragen belegt sind.

Hier liegt
m. E. also ein klarer Mangel in der Programmierung vor. Ob das
auch irgendwelche rechtlichen Implikationen hat, kann ich als
Nichtjurist nicht beurteilen. Ich kann mir aber nicht
vorstellen, dass tatsächlich am Preisschild am Regal
regelmäßig ein anderer Preis angezeigt werden darf, als
nachher an der Kasse verlangt.

natürlich darf er das, wie lange die leute dann noch bei jemandem einkaufen gehen ist die andere frage

Technisch betrachtet ist es jederzeit möglich, laufende
Transaktionen mit konstanten Werten durchzuführen. Hier liegt
m. E. also ein klarer Mangel in der Programmierung vor.

Das ist nicht beabsichtigt. Man könnte sonst allein durch
offenhalten des Browserfensters die billigen Plätze im
Flugzeug blockieren.

Da hast du recht.

Gruss
Schorsch

Hallo,

Technisch betrachtet ist es jederzeit möglich, laufende
Transaktionen mit konstanten Werten durchzuführen. Hier liegt
m. E. also ein klarer Mangel in der Programmierung vor.

Das ist nicht beabsichtigt. Man könnte sonst allein durch
offenhalten des Browserfensters die billigen Plätze im
Flugzeug blockieren.

Nehmen wir fünf Minuten als angemessene Dauer für einen Buchungsvorgang. Dann ließe sich das so einstellen, dass für diese Dauer mit konstanten Werten gearbeitet wird. Nach Überschreiten der Zeit kann man die neuen Werte einsetzen, nachdem man sie ausdrücklich sichtbar gemacht hat.
Das oben beschriebene mögliche Blockieren ließe sich sehr wohl so verhindern.
Gruß
Karl

P.S.: Die in der Sache angemailte Airline ist bisher immer noch auf Tauchstation, obschon sie per automatischer Rückmeldung eine „zeitnahe“ Antwort angekündigt hat.

naja nicht wirklich,
auf hochsaisonterminen wäre dann trotzdem nie ein platz frei weil einfach viel zu viele anfragen kommen.

und mit der mail, warte erst mal nen bißchen es sitzt bei den airlines keiner der nur auf mails wartet das wird alles noch nebenbei gemacht… also kannst du mit einer antwortzeit von 24-48 stunden rechnen.

gruß
phillip

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