Bin bei der Suche nach einer neuen Wohnung auf die www-Seite einer
Baugenossenschaft gestoßen.
Bei dem Exposé einer Wohnung steht Folgendes:
„Die Anmietung dieser Wohnung ist mit dem Erwerb der Mitgliedschaft der
Baugenossenschaft XYZ eG und der Übernahme von 6 Geschäftsanteilen in Höhe von
2.460,00 € sowie der Aufnahmegebühr von 40,00 € verbunden.“
Das Geld wird wohl verzinst. Da stand „…in den letzten Jahren mit 4%…“.
Ist das normal (Kauf der Geschäftsanteile)?
Und wozu soll das gut sein?
Bekomme ich bei einem eventuellen Auszug das Geld wieder?
Ich laß Dir mal eine Kostprobe von meinem Halbwissen zukommen.
Ist das normal (Kauf der Geschäftsanteile)?
Ja!
Und wozu soll das gut sein?
Du wirst Anteilseignerin der Genossenschaft und hast Sitz und Stimme in der Vollversammlung (schlag mich nicht, ich weiß nicht, ob der Name der Versammlung korrekt ist). Eine Genossenschaft wirtschaftet nicht zum Nutzen eines einzelnen Eigentümers, sondern zum Nutzen der Bewohner und Anteilseigner. Ziel der Vermietung ist also nicht Gewinnerzielung. Nach meiner Beobachtung sind Genossenschaftswohnungen oft in sehr gutem Zustand, Instandsetzungen werden regelmäßig durchgeführt und die Bewohner gehen mit dem Gemeinschaftseigentum insgesamt pfleglicher um als in vielen üblichen Mietshäusern. Der Bewohner und Anteilseigner einer Genossenschaftswohnung kann sicher sein, daß seine Wohnanlage nicht zum Spekulationsobjekt wird.
Bekomme ich bei einem eventuellen Auszug das Geld wieder?
…dazu kommt, daß die Wohnungen meistens so um die 1920er Jahre gebaut worden sind und ziemlich durchdacht gemacht wurden.
Die Miete ist idR weit unter der ortsüblichen Miete und oft sind Gärten dabei.
Wir wohnen hier seit knapp 2 Jahren in so einer und habens nie bereut.
Naja, wenn ich das geld bei einem eventuellen Auszug wieder bekomme,
ist es ja „nur“ wie angelegt, und nicht weg.
Nach meiner Beobachtung sind
Genossenschaftswohnungen oft in sehr gutem Zustand,
Instandsetzungen werden regelmäßig durchgeführt und die
Bewohner gehen mit dem Gemeinschaftseigentum insgesamt
pfleglicher um als in vielen üblichen Mietshäusern.
Da kann ich Dir zustimmen, meine Mum wohnt in so einer Wohnung!
(Sie mußte aber damals nix einbezahlen.)
Du hast damit Anteil an der Genossenschaft und haftest entsprechend Deiner Anteilsanzahl.
Wenn also die Genossenschaft pleite geht (nicht immer unwahrscheinlich), kannst Du mit Deinem Privatvermögen zur Tilgung der Verbindlichkeiten herangezogen werden.
Bei der Konsum-Genossenschaft Halle (pleite im Wendestrudel) sollten alle Mitglieder herangezogen werden.
Also solltest Du auch das im Hinterkopf behalten, wobei keinder eine Pleite erhofft.
Gruß
Winni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn also die Genossenschaft pleite geht (nicht immer
unwahrscheinlich), kannst Du mit Deinem Privatvermögen zur
Tilgung der Verbindlichkeiten herangezogen werden.
Das stimmt so verallgemeinert nicht.
Also: Die Genossen können von den Gläubigern der Genossenschaft niemals direkt in Anspruch genommen werden, können aber im Insolvenzfall zu Nachschüssen an die Genossenschaft verpflichtet werden. Diese Nachschußpflicht kann abhängig von der Satzung der Genossenschaft auf einen Höchstbetrag begrenzt oder gänzlich ausgeschlossen werden.
Man sollte einen Blick in die Satzung des Genossenschaft werfen, bevor man etwas bezahlt. Etliche Wohnungsunternehmen insbesondere in Ostdeutschland haben Probleme, wenn sie auf einem hohen Leerstand sitzen, zu große Teile des Gebäudebestands marode sind oder das Unternehmen mit der Aufarbeitung des Reparaturstaus aus DDR-Zeiten überfordert ist. In den betroffenen Gegenden werden Wohnungen wie sauer Bier angeboten und niemand käme auf die Idee, für was auch immer Zahlungen zu leisten. Dort bezahlt man keine Genossenschaftsanteile, sondern kauft für den gleichen Preis die ganze (leer stehende ) Wohnanlage.
Abgesehen von solchen Fällen sind Genossenschaftswohnungen begehrt und knapp und bieten oft ein familienfreundliches Umfeld. Wenn die Satzung in Ordnung ist, Gegend und Wohnung zusagen, kann man angstfrei zugreifen.
Ist das normal (Kauf der Geschäftsanteile)?
Und wozu soll das gut sein?
Ein Vorteil der Genossenschaftsmitgliedschaft kann darin liegen, daß die Mieten unter den ortsüblichen liegen. Das läßt sich mit einem Mietspiegel leicht nachprüfen.
Naja und Kündigung wegen Eigenbedarfs steht Dir auch nicht ins Haus
Bekomme ich bei einem eventuellen Auszug das Geld wieder?
Das muß auch in dem Vertrag stehen. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur mitteilen, das gegebenenfalls eine Zeitspanne zwischen Auszug und Rückzahlung festgeschrieben wird.
Die kann lt. m. Erfahrung bis zu 12 Monate umfassen.