Hallo
ich hoffe ich bin im richtigen Brett, ich konnte mich nicht entscheiden, also bitte verschieben wenn es falsch sein sollte
Ich wurde gestern zum Thema Geschäftsaufgabe befragt, aber habe davon gerade bei Kleinunternehmern selber keine Ahnung, aber interessieren tut es mich jetzt auch.
A ist ein Kleinunternehmer und hat sein Gewerbe nach 3 Jahren jetzt aufgegeben.
Er hat im letzten Jahr die Hälfte noch voll selbständig gearbeitet, sich dann arbeitslos gemeldet, ALG (1 oder 2 keine Ahnung) bekommen und das zweite halbe Jahr sein Gewerbe nur noch teilzeit betrieben um noch einige Waren zu verkaufen und am Ende des Jahres dann das GEwerbe entgültig abgemeldet.
Nun hat er gewerblich keine Forderungen, keine Verbindlichkeiten, auch nichts was Sozialleistungen betrifft offen, auch keine Büromöbel etc. aber dafür noch ein paar Waren.
Nun wurde er aufgefordert eine Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EstG zu machen, aber wie soll das bei dem bischen denn aussehen?
Verbindlichkeiten 0
Forderung 0
BGA 0
etc.
Und wonach werden die Waren berechnet?
Er hatte soweit ich weiß in den Jahren von der Kleinunternehmerregelung gebrauch gemacht und die Waren nach Gewerbeende in sein Privatvermögen übernommen, wie muß er das nun in dieser Ermittlung aufführen?
EK ohne Vorsteuer (hat er ja eh nie bekommen), EK mit Steuer oder geschätzter Markwert also Verkaufspreis?
Muß der Warenbestand extra mit aufgeführt werden, um die Angaben glaubhaft zu machen?
Was passiert denn wenn er jetzt privat ein paar Sachen davon verkauft, muß er die dann auch extra noch zum Veräußerungsgewinn zählen oder einfach in der nächsten Steuererklärung als Einnahme angeben? (mit oder ohne Umsatzsteuer?)
Ich dachte für sowas gibt es auch Formulare vom Finanzamt aber offenbar hat er nichts bekommen, sondern nur die Aufforderung so eine Ermittlung zu machen.
Einen STeuerberater hat er als Kleinstunternehmer natürlich auch nicht den er fragen könnte. Vielleicht kann jemand einige Aufschlüsse zu den Fragen geben.
Grüße
Novalee