Geschäftsaufgabe

Guten Tag,
Hallo liebe Wissende
Angenommen jemand hat einen kleinen Laden, bisher wurden die Jahresergebnisse mit einer Einnahme/
Überschussrechnung dem Finanzamt übermittelt.
Da die Umsätze so gering waren, das jeden Monat ein
Verlust entstand, wurde der Laden zum Ende des I.Quartel aufgegeben.
Was muss beachtet werden, um einen ordentlichen Abschluss zu machen.
(Leider steht kein Steuerberater zur Verfügung, da kein Geld vorhanden ist)
Wer kann helfen?

Hallo
Eine Betriebsaufgabe fällt unter § 16 EStG. Folgendes Beispiel:

Betriebsaufgabe zum 31.12.:

a) 1.1. - 31.12.
Betriebseinnahmen 5.000
Betribsausgaben 7.000
laufender Verlust -2.000

b) Übergangsgewinn
(Muss, da bei §16 EStG zwingend vom Betriebsvermögen auszugehen ist, ermittelt werden. Heißt, es wird eine „Bilanz“ erstellt mit den Werten (Aktiva und Passiva), wie sie von Anfang an in der Bilanz stehen würden. Hierbei müssen Wertkorrekturen vorgenommen werden ,die sich durch die Unterschiede der EÜR und Bilanz/GuV ergeben.)

z.B.
Kundenforderungen zum 31.12. 3.000
muss zugerechnet werden, da bei EÜR dies erst bei Zahlung eine Betriebseinnahme wär, bei Bilanz/GuV „gewinnneutral“ (Bank an Forderung)

Lieferantenverbindlichkeiten 31.12. 1.000
muss abgerechnet werden (Umkehrschluss zu Forderungen)

Man müsste schon wissen, wie die Auswirkungen der einzelnen Positionen bei EÜR und Bilanz/GuV sind, um den Übergangsgewinn/-verlust richtig berechnen zu können (als Laie, verdammich schwer bis unmöglich)

Also Zurechnung +3.000
Abrechnung -1.000
Übergangsgewinn = 2.000

c) Aufgabegewinn/-verlust 31.12.
(Im Rahmen der Aufgabe werden die veräußerten und ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter den Veräußerungskosten und Buchwerten gegenübergestellt.)

z.B.
eigenes Ladengeschäft verkauft für 100.000
betriebl. PKW ins Privatvermögen überführt (Wert) 1.190 (inkl. UST)

-Veräußerungskosten
Anwalt, Steuerberater, etc 5.000
USt aus PKW 190

-Buchwerte zum 31.12. gesamt 70.000

Veräußerungsgewinn 26.000

(ggf. gibts noch einen Freibetrag, aber auf jeden Fall ist dieser Gewinn steuerlich „begünstigt“)

Noch alles klar :wink:
(Das Beispiel ist übrigens sehr vereinfacht dargestellt)