Hallo,
ich hatte einen ähnlichen Text unter „Handel“ stehen, hab aber gesehen, daß in der FAQ hier auch Gewährleistungsfragen behandelt werden, leider diese nicht. Daher hier nochmal die Frage (in „Handel“ gelöscht).
Man nehme an, daß ein (Einzel)-Unternehmen(Online-Shop) demnächst aufgeben würde. Um das Lager möglichst leer zu bekommen, würde die Ware um ca. 30% oder mehr reduziert werden.
Gäbe es die Möglichkeit, hierfür die Gewährleistungsfrist drastisch zu reduzieren oder ganz auszuschließen?
Wenn ja, welcher Passus wäre richtig?
Würde das auch gehen, wenn man die Restware bei eBay versucht zu verkaufen? Noch im Rahmen des Unternehmens.
Oder müßte der Unternehmer immer damit rechnen, daß nach bis zu 2 Jahren Ansprüche kommen würden?
Die einzelnen Produkte wären geringpreisig (1-4 Euro), bei eBay würde gebündelt werden (10 Stück für 10 Euro z.B.).
Das Widerrufsrecht würde selbstverständlich weiter gelten.
Viele Grüße
Silvia
Hallo Silvia,
wie will ein Endkunde Gewährleistungsansprüche an einen nicht mehr existenten Unternehmer durchsetzen? 
Grüße von
Tinchen
wie will ein Endkunde Gewährleistungsansprüche an einen nicht
mehr existenten Unternehmer durchsetzen? 
Hallo Tinchen,
naja,theoretisch hast Du recht 
der hypothetische Fall würde sich auf einen Einzelunternehmer beziehen… sieht es dort genauso aus? Rein rechtlich.
Oder sollte den Kunden klar sein, daß bei Sonderpreisen wegen Geschäftsaufgabe die Gewährleistung nicht mehr gegeben ist?
Wie würde da ein Satz lauten können, damit das klar und alles rechtens ist?
Garantieansprüche an den Hersteller würden ja unberührt bleiben.
LG
Silvia
Ums mal kurz zu machen: Ein Verkäufer unterliegt den Regeln der Sachmangelhaftung. Ob es sich um einen „Ausverkauf“ handelt, ist - natürlich - völlig irrelevant. Dasselbe gilt für die Frage, ob die Preise besonders „günstig“ sind.
Levay
Ums mal kurz zu machen: Ein Verkäufer unterliegt den Regeln
der Sachmangelhaftung. Ob es sich um einen „Ausverkauf“
handelt, ist - natürlich - völlig irrelevant. Dasselbe gilt
für die Frage, ob die Preise besonders „günstig“ sind.
Hallo Levay,
d.h., daß auch bei reduzierter Ware im Ausverkauf - warum in Anführungsstrichen? Das Unternehmen würde tatsächlich leider aufgegeben werden - die Sachmangelhaftung auf den Unternehmer als Privatperson übergeht? Gibts da irgendwo im Netz/Gesetz rechtlich relevante Informationen zu?
Ich habe - von dem hypothetischen Fall abgesehen - viele Shops gefunden, die das bei Ausverkauf o.ä. ausschließen. Aber leider nichts rechtlich Relevantes gefunden. Der Unternehmer würde natürlich den gleichen Fehler vermeiden wollen.
Aber wenn dem so ist, müßte theoretisch die finanzielle Möglichkeit bestehen, daß der worst case eintritt? Wenn nämlich auf einmal alle bisherigen Kunden der letzten 2 Jahre Gewährleistungsansprüche anmelden? bis der letzte Kunde vor zwei Jahren gewesen wäre…
Ups…
Wäre es bei einer GmbH anders, die aufgelöst wird? Rein interessehalber. An wen könnte sich da ein ehemaliger Kunde wenden?
LG
Silvia
d.h., daß auch bei reduzierter Ware im Ausverkauf - warum in
Anführungsstrichen? Das Unternehmen würde tatsächlich leider
aufgegeben werden - die Sachmangelhaftung auf den Unternehmer
als Privatperson übergeht? Gibts da irgendwo im Netz/Gesetz
rechtlich relevante Informationen zu?
Bin zwar nicht Levay, wage aber anzumerken dass er DAS nicht gesagt hat.
Wenn es ein Geschäft nicht mehr gibt kann es auch nicht mehr haften.
Gruss Ivo
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Bin zwar nicht Levay, wage aber anzumerken dass er DAS nicht
gesagt hat.
Wenn es ein Geschäft nicht mehr gibt kann es auch nicht mehr
haften.
Dankeschön Ivo, da hatte ich was falsch interpretiert.
Nochmal Danke, auch an Levay!
LG
Silvia