Hallo,
ich möchte meine selbständige Beschäftigung beenden (Gewerbe). Nun stehe ich vor der Frage, wie ich mit den Geschäftsgütern umgehen soll. Da es sich um ein freiwillige Aufgabe (kein Konkurs) handelt und das Vermögen die Schulden übersteigt, würde ich die meisten Güter (PC, Bürokram) gerne privat weiter benutzen. Soll ich dann vor der Geschäftsaufgabe eine Rechnung schreiben, in der ich mir selbst (dem Privatmann) die Sachen verkaufe? Welchen Preis soll ich ansetzen (1 Euro?) Den geschätzten Marktpreis?
Wär prima, wenn mir jemand helfen könnte
Gruß
Josef
Hallo Josef
Das hängt von der Rechtsform Deiner Firma ab. Am einfachsten fragst
Du Deinen Steuerberater.
Gruss
Heinz
frag am besten denjenigen den du dafür bezahlst …
… und der dir darauf auch eine antwort geben muss!!!
den zuständigen mitarbeiter deines finanzamtes!!!
mach ihm ne liste der gegenstände, die übrig bleiben und wieweit sie abgeschrieben sind und dazu einen vorschlag, für welchen preis du dir die sachen selber verticken willst.
dann kann dein finanzamt dir schreiben, dass das so in ordnung ist, oder sie werden sagen, die und die position ist aber zu tief angesetzt.
dann kannst du immer noch schreiben, du bist doch nicht bereit, für den posten noch so viel geld auszugeben und dann gehen die gegenstände halt in den müll, so dass das finanzamt gar keine weiteren einnahmen bei dir verbucht.
Hallo Josef,
falls Du Deine Buchhaltung doch lieber nicht durchs FA erledigen lässt (ich bin nicht sicher, ob das außerhalb von HH überhaupt geht, und von HH ists mir neu):
Poste doch einfach den Sachverhalt mal im Steuerbrett. Dort darf genausowenig wie in diesem Brett auch Beratung und Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten geleistet werden, aber Dein Fall als abstraktes Exempel und unabhängig von Deiner Person vorgetragen wird dort sicherlich gerne diskutiert. Schwierig ist er übrigens nicht.
Schöne Grüße
MM