Hallo,
angenommen ein Mitarbeiter muss den Chef bei diesem Sauwetter durch die Gegend chauffieren und bekommt nebenbei mit, dass das Auto (fetter 7er BMW mit Vollausstattung, aber die Reifen waren dann wohl doch zu teuer!) Sommerbereifung hat. Dieser Mitarbeiter will nun eigentlich nicht mehr mit diesem Auto fahren - müsste er Konsequenzen befürchten??
Vielen Dank für Antworten,
Sonja
hi,
ja, muß er. der chef könnte es als
arbeitsverweigerung auslegen. es ist
nirgends geregelt,daß eine auto
winterreifen haben muß.
gruß
alex
Hi Alex,
kann ich kaum glauben! Es geht doch um Sicherheit und ich hab mal gehört, dass man mittlerweile auch Strafe zahlen muss, wenn man nicht mal in einen Unfall verwicket ist, einfach Kontrolle mit Sommerreifen bei Winterwetter!
Bist Du Dir sicher, dass das als Arbeitsverweigerung ausgelegt wird?
Gruß,
Sonja
Holla.
ich hab mal gehört, dass man mittlerweile auch Strafe zahlen muss,
wenn man nicht mal in einen Unfall verwicket ist, einfach
Kontrolle mit Sommerreifen bei Winterwetter!
Das ist Quatsch, zumindest so lange, wie Du durch die Sommerbereifung nicht zum Verkehrshindernis geworden bist. Beim Unfall allerdings sieht es anders aus.
Bist Du Dir sicher, dass das als Arbeitsverweigerung ausgelegt wird?
Werden kann. Was dann ggf. ein Richter davon hält …? (Vor Gericht und auf hoher See)
Gruß kw
Hallo,
wurde denn der Chef schon darauf angesprochen? Ist dem Chef bewußt, daß er nur mit Sommerreifen kutschiert wird? Es geht ja schließlich auch um seine Sicherheit.
Ob so oder so: Verantwortlich ist der Fahrende. Wenn ein Unfall passiert, dann ist zunächst mal der Fahrende dran.
Gerhard
Hallo Gerhard,
der Chef hat mir ja selber gesagt, dass der Wagen Sommerreifen hat, als ich seiner Meinung nach zu schnell unterwegs war! Auf meine Frage hin, ob ihm eigentlich bewusst sei, was das bei dem Wetter für ein Risiko ist meinte der nur „Sie kennen doch unsere Firma, wir sehen das nicht so eng und sparen an solchen Sachen, ist doch mit der Krananlage und den Staplern nicht anders!“
Stimmt schon, da gibts auch keine Wartung und Reparatur, da tun Bremsen nicht, 19 t werden mit 10 t-Kränen verladen…
Ich find es halt total unverschämt, dass man einen Mitarbeiter BEWUSST solchen Risiken und Gefahren aussetzt! Wenn ich beim Autofahren von der Fahrbahn rutsche und hinüber bin, hab ich halt Pech gehabt! Ganz zu schweigen von anderen unschuldigen Beteiligten!
Das kann doch alles nicht erlaubt sein!
Hallo,
da nach deiner Schilderung fehlende Winterreifen nicht der einzige „Verstoß“ gegen Sicherheitsvorschriften ist, wäre ein Tip an die Berufsgenossenschaft nicht verkehrt.
Natürlich wäre der Chef dem betreffenden Mitarbeiter auch unendlich dankbar, daß der BG solche Mißstände aufgezeigt wurden. [ironie aus]
Gerhard
Hi Gerhard,
die BG scheißt drauf! Die waren letzten Herbst mal da und wollten sich die Halle ansehen - wurden vom Betriebsleiter abgewiesen!! Haben sich seit dann nie wieder gemeldet!!
Naja, ich bewerbe mich ja fleißig anderweitig und hoffe halt, bis dahin nicht irgendwie körperlich zu Schaden zu kommen…
Hallo,
wurde denn der Chef schon darauf angesprochen? Ist dem Chef
bewußt, daß er nur mit Sommerreifen kutschiert wird? Es geht
ja schließlich auch um seine Sicherheit.
Ob so oder so: Verantwortlich ist der Fahrende. Wenn ein
Unfall passiert, dann ist zunächst mal der Fahrende dran.
Wichtig ist das ‚zunächst‘. Also wenn der Unfall gerichtlich bewertet wird etc. wird natürlich zuerst der Fahrer angesprochen. Da dieser aber auf Wunsch des Ag diesen mit dem Auto des AG gefahren hat, kommt dieser über kurz (im gleichen Verfahren) oder lang (Regress des AG für Strafe des AN) mit in das Spiel.
Meine Meinung zu der Fallkonstruktion:
1.) Vorsätzliche Verkehrsgefährdung vermeiden, d.h. nicht zu schnell fahren (mehr als 20 km/h über Durst).
2. Ein BMW hat gurte Bremsen und Airbags, denke daher die Eigengefährdung ist nicht dass Problem.
Ciao maxet.
Gerhard