Geschäftsbedingen angeben , aber wie ?

Hallo

Bevor jemand mir antwortet , der Beitrag gehört hier nicht rein , zuerst meine Begründung .
Ich habe bewusst das Brett hier gewählt ,weil es mir um rechtliche Bestimmungen im Online-Handel geht . Dabei dürfte es egal sein , ob bei eBay oder anderen Shops . Daher brauche ich kompetente Infos , die von Mitgliedern abgegeben werden , die sich mit den Handelsgesetzen auskennen .
Ich weiß , ich muss bei „ Neuware „ mich an Bestimmungen und Regeln halten . 14 Tage Rücktrittsrecht von bestehenden Kaufverträgen . Umtausch und Gewährleistungen . Ordentliche und sachgemäße Beschreibungen . Erstellen von Quittungen auf Wunsch .

Und hier die eigentlichen Fragen :

a.) Wo müssen diese Geschäftsbedingungen stehen ? In der Beschreibung des einzelnen Artikels ? Stört aber leider das Gesamtbild der Beschreibung .

b.) Wie groß muss die Schrift sein . Ganz klein schreiben kann wohl nicht sein , oder ?

c.) Kann ich einen Link in die Beschreibung eingeben , der zu den Geschäftsbedingungen verweist . Wenn ja , wo darf dieser Link nur hinführen .

d.) Gibt es schon vorgefertigte Texte die ich meinen Beschreibungen anfügen kann. Verständliche Kurzfassungen , die auch dem Kunden verständlich sind und ohne warum und weshalb der Gesetzgeber das Vorgesehen hat .

e.) Wie sieht es aus , wenn ich zusätzlich noch „ gebrauchte „ Artikel verkaufe .Gelten dann die gleichen Bedingungen , oder kann ich sie aus den alg. Geschäftsbedingungen entbinden ? - Wichtig für Audio und Video Medien , PC Spiele usw. .

Ich verkaufe mit einem Gewerbe und richte mir einen Online-Sop ein . Zuerst bei eBay . Dazu habe Ich habe zwei Tage im eBay Forum zugebracht , wo aber keine Ergebnisse erzielt wurden .

Gruß Nino

Hallo,

Bevor jemand mir antwortet , der Beitrag gehört hier nicht
rein , zuerst meine Begründung .
Ich habe bewusst das Brett hier gewählt ,weil es mir um
rechtliche Bestimmungen im Online-Handel geht . Dabei dürfte
es egal sein , ob bei eBay oder anderen Shops . Daher brauche
ich kompetente Infos , die von Mitgliedern abgegeben werden ,
die sich mit den Handelsgesetzen auskennen .

Das wäre eine Rechtsberatung und das ist in Deutschland (dem Lander 1.000.000 Gesetze) nicht statthaft.

Ich weiß , ich muss bei „ Neuware „ mich an Bestimmungen und
Regeln halten . 14 Tage Rücktrittsrecht von bestehenden
Kaufverträgen . Umtausch und Gewährleistungen . Ordentliche
und sachgemäße Beschreibungen . Erstellen von Quittungen auf
Wunsch .

„Neuware“? „Quittungen“? Das solltest Du ggf. nochmal überdenken.

a.) Wo müssen diese Geschäftsbedingungen stehen ? In der
Beschreibung des einzelnen Artikels ? Stört aber leider das
Gesamtbild der Beschreibung .

c.) Kann ich einen Link in die Beschreibung eingeben , der zu
den Geschäftsbedingungen verweist . Wenn ja , wo darf dieser
Link nur hinführen .

Bei ebay? Links sind in den Artikelbeschreibungen nicht gestattet, damit können die AGB nur in der Artikelbeschreibung stehen.

In Shops stehen die AGB selbstverständlich auf einer eigenen AGB-Seite, die der Kunde vor seiner Bestellung aktiv aufrufen muß.

d.) Gibt es schon vorgefertigte Texte die ich meinen
Beschreibungen anfügen kann. Verständliche Kurzfassungen , die
auch dem Kunden verständlich sind und ohne warum und weshalb
der Gesetzgeber das Vorgesehen hat .

Das wie und warum hat in den AGB ohnehin nichts verloren, das gehört auf die Hilfeseite.

e.) Wie sieht es aus , wenn ich zusätzlich noch „ gebrauchte „
Artikel verkaufe .Gelten dann die gleichen Bedingungen , oder
kann ich sie aus den alg. Geschäftsbedingungen entbinden ? -

s.o.

Für Gebrauchtwaren gelten lediglich andere Gewährleistungsfristen.

Ich verkaufe mit einem Gewerbe und richte mir einen Online-Sop
ein . Zuerst bei eBay . Dazu habe Ich habe zwei Tage im eBay
Forum zugebracht , wo aber keine Ergebnisse erzielt wurden .

Dass im eBay-Forum irgendwelche Ergebnisse zu erzielen sind, wäre mir neu.

Besser, Du liest mal hier weiter:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php

viele Grüße,

Ralf

Hi und zuerst einmal Danke für eine schnelle Antwort.

:smiley:as wäre eine Rechtsberatung und das ist in Deutschland (dem
:Lander 1.000.000 Gesetze) nicht statthaft.

Das ist doch traurig oder nicht ?

Was ich nicht kurzfristig verstehe ist :

:„Neuware“? „Quittungen“? Das solltest Du ggf. nochmal
:überdenken.
:
Bin ich irgendwie fehlinformiert ? Das wurde mir im Forum so berichtet .

:In Shops stehen die AGB selbstverständlich auf einer eigenen
:AGB-Seite, die der Kunde vor seiner Bestellung aktiv aufrufen
:muß.

Das ist gut , aber dieses muß ich dem Kunden mitteilen oder ?
Aber wo , in der Artikel-Beschreibung oder bei meinen Shop-Bedingungen ? Optimal wäre für diesen Zweck doch der Hinweis unter meinem Shop-Namen .

:Besser, Du liest mal hier weiter:
:
:http://www.fernabsatz-gesetz.de/
:
:http://www.versandhandelsrecht.de/index.php
:

Das werde ich mir aufmerksam durchlesen .

Gruß Nino

Hallo noch mal .

Ich habe mir die " AGB " noch einmal flüchtig durchgelesen . Die bezieht sich doch aber nur auf die Nutzung von eBay und Gebühren usw.

Gibt es noch eine andere " AGB " , die sich auf den Verkäufer und dem Käufer bezieht ?

Gruß Nino

Hallo

:„Neuware“? „Quittungen“? Das solltest Du ggf. nochmal
:überdenken.
:

Das gilt genauso für Neu- wie Gebrauchtwaren. Und Händler stellen normalerweise eine Rechnung aus, das was Du gelesen hast bezog sich auf Privatleute, die auf Wunsch Quittungen ausstellen müssen.

Das ist gut , aber dieses muß ich dem Kunden mitteilen oder ?
Aber wo , in der Artikel-Beschreibung oder bei meinen
Shop-Bedingungen ? Optimal wäre für diesen Zweck doch der
Hinweis unter meinem Shop-Namen .

Nein. Die AGB müssen aktiv vom Kunden vor dem Kauf bestätigt werden. In den meisten Shops wird das so geregelt, daß der Kunde vor Abschluß der Bestellung ein Häckchen setzen muß bei „Ich habe die AGB gelesen usw.“ Achte mal darauf, wenn Du das nächste mal etwas im Internet einkaufst.

Die AGB stehen gewöhnlich auf einer von jeder anderen Seite des Shops aufrufbaren Extraseite (z.B. in der oberen Menueleiste). Nur bei eBay müssen sie in die Artikelbeschreibung.

Verwendest Du einen Shop von der Stange, so sollten diese beiden Sachen eigentlich enthalten sein (war zumindest so bei jedem Shop, den ich getestet habe).

viele Grüße,

Ralf

Hallo,

Ich habe mir die " AGB " noch einmal flüchtig durchgelesen .
Die bezieht sich doch aber nur auf die Nutzung von eBay und
Gebühren usw.

Hier bin ich mir nicht völlig sicher, was Du meinst.

Gibt es noch eine andere " AGB " , die sich auf den Verkäufer
und dem Käufer bezieht ?

Ja. Wenn eine AGB in die Artikelbeschreibung bei eBay eingebaut wurde, dann gelten die zwischen Käufer und Verkäufer. Die AGB von eBay regeln eigentlich nur das Verhältnis zwischen eBay und dem Käufer und eBay und dem Verkäufer. Käufer und Verkäufer können aber durchaus Vertragsbedingungen vereinbaren, die den AGB von eBay zuwiderlaufen (Beispielsweise eine längere Lieferzeit oder die Erhöhung der verkauften Menge an eBay vorbei).

viele Grüße,

Ralf

Hallo !!!

In die Artikelbeschreibungen brauchen keine AGB zu stehen. Die haben damit nichts zu tun. Wichtig aber wäre, das Wiederrufsrecht einzubauen. Man könnte das Wiederrufsrecht zwar verlinken, aber besser in die Beschreibung…es muss auch deutlich darauf hingewiesen werden, so daß wenn jemand den Artikel durchgeht, die Wiederrufsbelehrung nicht verfehlen kann.

AGB können bei Ebay z.B. auf der mich-Seite gesetzt werden (aber dann auch deutlich)…keine Verlinkung der AGB in der Mich-Seite zum Shop.

wie in den anderen Threads schon beschrieben, ist es wichtig im Shop die AGB zu haben und das diese vom Kunden akzeptiert wird.

Informationspflichten

Alle Punkte der Informationspflichtenverordnung abarbeiten:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb-infov/__…
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb-infov/__…

Überlegen, ob man ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht gewähren will:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?..

Das amtliche Muster für die Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung gemäß der Gestaltungshinweise anpassen und verwenden:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb-infov/an…
oder
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb-infov/an…

Beachten, dass die einzigen Ausnahmen beim Widerrufsrecht oder Rückgaberecht in §312d Abs. 4 geregelt sind:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Beachten, dass eBay-Auktionen mit größter Wahrscheinlichkeit keine Versteigerungen im Sinne von §156 sind und daher nicht unter die Ausnahmen beim Widerrufsrecht oder Rückgaberecht fallen.

Beachten, dass die Widerrufsfrist erst beginnt, wenn der Käufer die Ware hat und wenn er in Textform belehrt worden ist:
http://www.haerting.de/deutsch/archiv/fern33.htm

Beachten, dass bei eBay möglicherweise einen Monat Widerrufsfrist zu gewähren ist und möglicherweise kein Wertersatz vereinbart werden kann, da eine WebSite möglicherweise nicht der Textform genügt und Verträge bei eBay bereits mit Auktionsende zustande kommen, für eine 2 Wochen Frist aber eine Belehrung vor Vertragsschluss in Textform erforderlich wäre:
http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_fernabsatz… (siehe #21)
http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html (siehe eBay-AGB, §9 Abs. 1, Vertragsschluss)
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html (siehe Abs. 2)

Anbieterkennzeichnung
Die Informationspflichten nach TDG §6 erfüllen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

Beachten, dass möglicherweise auch die Telefonnummer angegeben werden muss.
Wird eine Mehrwertdienstenummer genannt, so muss auch der anfallende Preis pro Minute angegeben werden.
0700er Nummern wurden abgemahnt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/44374

Preisangabenverordnung
Die Preisangabenverordnung beachten, insbesondere §1 Abs. 2:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/__1.html

  1. Was für rechtliche Seiten müssen bei einem Artikelangebot(gewerblich) aufgezeigt werden ?
  2. Was muss bei der Mich-Seite aufgeführt sein ?

Gestaltungshinweise für oben genannte Informationspflichten bzgl. Angebot und mich-Seite beachten:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?..
Muster für die Informationspflichten:
http://www.schloemer-rechtsanwaelte.de/public/online…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

In die Artikelbeschreibungen brauchen keine AGB zu stehen.

Der Auffassung, auch wenn sie von der Wettberwerbszentrale selber kommt, kann ich mich nicht anschließen. Die Urteile bezüglich AGB in Shops sagen eindeutig, daß diese vor Abschluß aufgerufen oder sonst wie vom Käufer aktiv bestätigt werden müssen (die Sache mit dem Häkchen). Dementsprechend dürfte ein einfacher Link bei eBay nicht ausreichen. Nach meiner Auffassung werden die AGB bei eBay nur wirksam, wenn sie im Angebotstext stehen.

Gerade bei der Widerrufsbelehrungen sind die Anforderungen dermaßen streng, daß sie auf gar keinen Fall irgendwo stehen sollten, wo der Käufer nicht automatisch auf sie während des Kaufvorgangs stößt.

Beachten, dass eBay-Auktionen mit größter Wahrscheinlichkeit
keine Versteigerungen im Sinne von §156 sind und daher nicht
unter die Ausnahmen beim Widerrufsrecht oder Rückgaberecht
fallen.

Das sind sie sogar mit Sicherheit nicht. Andernfalls wäre es auch nicht möglich, bei eBay Neuware zu verkaufen.

Beachten, dass bei eBay möglicherweise einen Monat
Widerrufsfrist zu gewähren ist und möglicherweise kein
Wertersatz vereinbart werden kann, da eine WebSite
möglicherweise nicht der Textform genügt und Verträge bei eBay
bereits mit Auktionsende zustande kommen, für eine 2 Wochen
Frist aber eine Belehrung vor Vertragsschluss in Textform
erforderlich wäre:

Steht die Widerrufsbelehrung im Artikeltext, so ist sie in jedem Fall vor Vertragsabschluß bekannt geworden, da der Käufer zwingend die Artikelseite vor dem Kauf auffrufen muß.

viele Grüße,

Ralf