Geschäftsbesorgungsvertrag

Meine Bekannte möchte für eine ausländische Trockenbau Gbr alle anfallenden Bürotätigkeiten durchführen.
Von der Auftragsvermittlung, Dolmetscher Dienst, der Anmeldung bei allen Ämtern, Versicherungen usw., über die Rechnungslegung, Aufmaß Erstellung bis zur Organisation von Unterkunft und Transportlogistik.
Sie möchte kein direktes Mitglied der GbR sein, dennoch die Kontoführung im Rahmen ihrer Tätigkeit übernehmen.

Wer kann Einschätzen wieviel Prozent Umsatzbeteiligung dafür in etwa angemessen ist?
Kann jemand Vertragsentwürfe empfehlen oder zur Verfügung stellen?

Recht vielen Dank!

Kann ich leider nicht beantworten.

Hallo, von einer Gesellschaftertätigkeit in der GbR würde ich auch die Finger lassen. Zuwenig Einfluss als Gesellschafter, aber das volle Risiko -auch Privatvermögen- wenn es schief geht. Entweder Ihre Bekannte lässt sich als Arbeitnehmer anstellen, oder sie arbeitet als Honorarkraft, wobei der Job als Angestellte sicherer ist. Es könnte sein, dass Ihre Bekannte dem Honorar hinterherläuft. Umsatzbeteiligung/Erfolgsabreden sind mit Vorsicht zu handhaben. Viel Glück.

  1. eine Gbr ist eine Gesellschaft bürgerlichen rechts, also eine in Deutschland eingetragene Firma, die auch von in Deutschland wohnhaften Menschen betrieben werden kann.
  2. Eine %tuale Beteiligung bei ausl. Fimen ist nicht ratsam, ein Festgehalt nach Stunden ist sauber und ratsam.

Hallo ich kann euch nur empfehlen einen Steuerberater zu Kontaktieren oder einen Existenzgründer Beistand die wissen wie mann sich Veralten muß. Mfg.sebastian

Die Frage ist nicht einfach zu Antworten, weil der Gbr Anteil hängt von dem ab was du verdienen willst und wie viel Umsatz die Firma im Monat oder im Jahr erwirtschaftet oder Anzahl der Arbeiter ist meistens Massgebend.
Vertragsentwurf kannst du über die Homepage der Handwerkskammer erhalten.

MfG
Habil Albayrak

Vielen Dank Herr Albayrak,

da kommt mir aber auch gleich eine Frage auf.
Haben Sie Interesse am Einsatz von Selbständigen bulgarischen Trockenbauern mit Deutschlanderfahrung, zum Beispiel für Dämmung oder Spachteln usw.
Dann sollten wir über meine direkte email in Kontakt kommen.

Viele Grüße
Harolf

sowas kann über Honorarbasis laufen. Aber es sollte unbedingt eine Vollmacht ausgestellt werden.

Ole

Hallo,

ich habe keine Ahnung, was für eine Beteiligung angemessen wäre. Da sie ja aber „nur“ Angestellte sein würde, würde ich auf ein Fixum bestehen, z.B. 1.400 EUR und dann entsprechende Tantiemen. Die Frage ist: Umsatz- oder Gewinnbeteiligung? Bei einer Reingewinnbeteiligung müssten meiner Meinung mind. 5-8% rumkommen, bei einer Umsatzbeteilung 2-4%. Die Gefahr ist natürlich, dass ggf. Gelder an ihr vorbeifließen, da sie ja nicht an der Geschäftsführung beteiligt ist.

Wo es Vertragsentwürfe dafür gibt, weiß ich nicht.

Gruß,

twilight 666

kann nicht weiterhelfen.gruß

Also um es vorweg zu nehmen. Da bin ich wohl der falsche Ansprechpartner. Fragen Sie bitte einen Experten im Forum.

MfG