Geschäftsbezeichnung bei Geschäftskonto

Hallo,

ein nicht ins HR eingetragener Einzelunternehmer möchte ein Geschäftskonto eröffnen. Zu seinem Vor- und Zunamen hat er sich zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung ausgedacht, z.B.

Warenhandel Max Mustermann

Darf er unter diesem Namen ein Geschäftskonto eröffnen oder darf hier nur der „rein bürgerliche Name“ verwendet werden.

Gesetz dem Fall, der Einzelunternehmer darf die Geschäftsbezeichnung mit angeben, könnten dann event. Probleme bei Postidentverfahren auftreten?

Danke für Eure Antworten

Hallo,

in diesem Falle liefe das Konto auf den Inhaber der Unternehmung. Die Firma kann jedoch als Zusatzbezeichnung mit aufgeführt werden, so dass auch Zahlungen an „Nägel-Meyer“, „Mayers Nägel“ u.ä, statt nur an „Waldemar Meyer“ auf das GK überwiesen werden können.
In der Regel können Banken, die Geschäftskonten anbieten diese Zusatzbezeichnungen in ihrer EDV erfassen.

Bei PostIdent macht das keine Schwierigkeiten, identifiziert wird ja der Kontoinhaber und der ist in diesem Falle auch der Inhaber der Unternehmung „Waldemar Meyer“

Grüße

Uwe