geschäftsbrief anfrage auf arbeit

Hi zusammen,

Wollte mal fragen ob jemand erfahrung in dem bereich geschäftsbrief schreiben hat, es geht darum das ich erfahren habe das ein grösseres Unternehmen eventuell arbeiten im bereich rohrleitungsbau hat und wollte diese per e-mail kontaktieren sie auf mein unternehmen aufmerksam zu machen.
Würde mich über schnelle antworten oder vllt sogar einen musterbrief seh freuen

Mfg

Sonow

Hallo,

…wollte diese per e-mail
kontaktieren sie auf mein unternehmen aufmerksam zu machen.

das wäre SPAM und somit ein Wettbewerbsverstoß. Keine gute Idee.

http://www.selbst-und-staendig.de/50226711/die_recht…

Zudem würde ich ein wenig an der Rechtschreibung arbeiten…

Gruß

S.J.

Hallo Sonow,

und wollte diese per e-mail kontaktieren

Wie sicher ist denn die Info? Und: Woher hast du erfahren, dass das Unternehmen evtl. Aufträge zu vergeben hat?

Angenommen, es wäre ein Mitarbeiter und die Info nicht gerade vertraulich, würde sich ein Telefonat anbieten à la „Durch Herrn XYZ habe ich erfahren, dass Sie demnächst Bauarbeiten planen. Vielleicht kann ich Ihnen da ein lohnendes Angebot machen etc. pp. Wer wäre denn da mein Ansprechpartner?“.

Wie Steve Jobs schon schrieb, kalte Mails sind unerwünscht, weil sie den den Geschäftsverkehr stören - da kannst du dich rechtlich in die Nesseln setzen.

vllt sogar einen musterbrief seh freuen

Es gibt diverse Tipps im Internet, worauf es beim Verfassen von Akquise-Anschreiben ankommt. Manchmal findet sich auch sehr gute Literatur zum Thema in den Wirtschaftsabteilungen der Stadtbibliotheken. Nahezu kostenlos. Davon kann man sich gut inspirieren lassen.

Noch ein Tipp von mir als professionelle Texterin: Bitte nicht die Bausteine eins zu eins kopieren. Leser merken so etwas sehr schnell und legen es unter der „Ablage P“ ab.

Bei weiteren Fragen stehe ich gern zur Verfügung. Einfach eine PN schicken.

Freundliche Grüße
sgw

Auch unzulässig
Hallo,

Angenommen, es wäre ein Mitarbeiter und die Info nicht gerade
vertraulich, würde sich ein Telefonat anbieten à la „Durch
Herrn XYZ habe ich erfahren, dass Sie demnächst Bauarbeiten
planen. Vielleicht kann ich Ihnen da ein lohnendes Angebot
machen etc. pp. Wer wäre denn da mein Ansprechpartner?“.

Wie Steve Jobs schon schrieb, kalte Mails sind unerwünscht ,
weil sie den den Geschäftsverkehr stören - da kannst du dich
rechtlich in die Nesseln setzen.

auch so genannte Cold-Calls sind nicht nur unerwünscht, sondern ebenso wie unerwünschte E-Mails ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.

Einzig zulässig wäre wohl ein Brief (so einer auf Papier im Umschlag mit Briefmarke).

Gruß

S.J.

Ja, nein, ich mein: Jein!
Hallo Steve,

auch so genannte Cold-Calls sind nicht nur unerwünscht, sondern ebenso :wie unerwünschte E-Mails ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.

Neulich erst las ich, dass Akquiseanrufe zwischen Unternehmern erlaubt seien, wenn man eine Einwilligung mutmaßen kann, was ja bei einer potenziellen Zusammenarbeit möglich wäre. Daher mein Kommentar.

Ich habe jetzt noch einmal etwas gegoogelt und einen netten Link der IHK Stuttgart gefunden, der nicht nur meinen Kommentar relativiert, sondern auch noch die Sachlage gut erklärt:
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Wi…

Gruß
sgw

Hallo Sonow,

bevor man Emails oder Faxe an fremde Personen verschickt oder diese anruft, sollte man zuerst einmal diese Internet-Seite aufrufen!

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verbraucher/Rufnu…

Viele Grüße!

Hallo Steve,

aus dem Text bei der IHK kann ich aber auch nur erkennen,
dass Telefonanrufe zwischen Unternehmen erlaubt sind,
wenn Geschäftsbeziehungen bestehen.

Ansonsten würde ich immer den Postweg empfehlen, denn dieser ist erlaubt.

Viele Grüße!

Norbert

Hallo,

auch ein Telefonat ist zulässig (lt. Link von S_J)

4. Fax/Telefon
Kaltakquise per Telefon ist verboten. Nötig ist vorherige Einwilligung. Bei Geschäftskunden reicht es, dass er mutmaßlich eingewilligt hätte. Auf das mutmaßliche Interesse des angerufenen Unternehmens werden Anrufe in der Regel dann stoßen, wenn sie inhaltlich die eigene geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen und insoweit auch erwartet werden.

Also ein Schraubenhändler kann auch in einem Metallbaubetrieb anrufen und fragen ob die dort seine Schrauben benötigen könnten.
Allerdings darf kein Fleischer in dem Metallbetrieb anrufen um zu fragen, ob er ne Feier ausstatten kann.

Im vorliegendem Fall würde ich aber den Postweg vorziehen!

VG René

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