Geschäftsdokumente digital speichern

Hi Leute,
HGB §238 schreibt vor, Handelsbriefe (Rechnungen, …) auf Archivierungsgründen auf Bild oder Datenträgern zurückzuhalten (zu speichern).

Ich recherchiere für eine Weblösung, mit welcher Geschäftsdokumente produziert werden. Wo finde ich allerdings, wie lange genau ich welche Art von Dokumenten in digitaler Form zu speichern habe??

Danke

Mirko

Hallo Mirko,

schau mal im HGB §257 - unter Abs. 4 findest du dann auch die Dauer der Aufbewahrung!

Handelsbücher, Inventare Jahresabschlüsse, Lagerberichte, Buchungsbelege etc. müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Handelsbriefe nur sechs Jahre!

mehr Details unter §257 HGB

Gruß
Jens

http://www.plukas.de/fristen.htm

Grüße
Horst
http://www.horst-schulte.de

Keine Werbung an dieser Stelle, aber bei uns werden sofort nach Eingang (Stempel kommt gerade noch drauf) alle Dokumente gescannt und in elektr. Form gespeichert (Rechnungen, Angebote Lieferscheine …). Die Daten sind auf einer optical Disk. Somit spielt es keine Rolle mehr wie lange die Sachen aufbewahrt werden müssen (braucht ja kaum noch Platz).

Weitere Infos findest Du auch unter www.habel.de (Programm GEDOS)

Für die Aufbewahrungsdauer von Unterlagen gelten bestimmte Regeln.

Buchhhaltung am besten beim Steuerberater oder beim Finanzamt nachfragen.
Projektunterlagen selbst festlegen (sinnvoll sind 5 oder 10 Jahre)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Mirko,
ich arbeite sehr intensiv mit folgendem Werk:
Aufbewahrungspflichten und -fristen nach Handels- und Steuerrecht, 7. Auflage 1999
Inhalt: Schriftgut, Mikrofilm, optische Archivierung, EDI, EDV-Dokumentation
Herausgeber: AWV-Arbeitskreis
Erich Schmidt Verlag
www.erich-schmidt-verlag.de
ISBN: 3 503 04832 4

Hier findest du alles was wichtig ist um Dokumente elektronisch verwalten zu können.

MfG
J. Roggensack