Meine Tochter(14 Jahre alt)hat bei und aus der Brieftasche Geld entwendet, und hat es für eine 50 euro Tasche ausgegeben.
Kassenzettel felt und Schild wurde abgemacht is aber noch vor vorhanden.
Meine Tochter sollte es abgeben und die Verkäuferin hat gesagt: „nein nur gegen andere Artikel im gleichen wert“
Frage wäre: bekomm ich meine Geld zurück wenn ich persöhnlich nachfrage, und die situation schildere?
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Hallo,
also Ihre Tochter ist 14 Jahre jung und somit nicht voll geschäftsfähig, d.h. wenn Ihre Tochter die Tasche ohne Ihre Einwilligung gekauft hat (§107 Bürgerliches Gesetz Buch), dann ist die Verkäuferin schon nach §108 BGB verpflichtet! die Ware zurückzunehmen und Ihnen den vollständigen Betrag zurückzuerstatten, da es kein rechtmäßiges Geschäft war.
Verlangen Sie am Besten den/die Abteilungsleiter/in und schildern Sie der Person den Vorfall, im Zweifelsfall die beiden Paragraphen (§107 und §108 BGB) ansprechen.