Geschäftsfahrzeug Leasing - steuerliche Erfassung

Hallo liebe Wissenden,

einmal mehr das leidige Thema der steuerlichen Erfassung eines Geschäftsfahrzeuges.
Bei mir wird es ein Leasingfahrzeug, bei welchem per Fahrtenbuch die private Nutzung ermittelt werden soll um dann die entsprechende Berechnungsgrundlage zu haben.

  1. Gibt es einen maximalen prozentualen Anteil an Privatfahrten, bis zu dem das Fahrzeug zu 100% steurlich „absetzbar“ ist, oder muss ich auch bei 1% Privatfahrt 1% der Ausgaben versteuern?

  2. Zum Verständnis für mich.

Beispiel im ersten Jahr:

1 x 8000 Eur Leasingsonderzahlung. (netto) + 1520 Eur Ust
12 x 330 Eur monatl. Leasingrate (netto) + 63Eur Ust.

Daraus ergibt sich, dass ich zunächst bei Fahrzeugentgegennahme die 1520Eur Vorsteuer geltend mache und in jedem Monat die 63Eur Ust.

Am Ende des Jahres gehen in die EÜR die 8000Eur sowie die 12x330Eur als Ausgaben ein (11960Eur)

Da nun aber per Fahrtenbuch klar wird, dass ich das Fahrzeug zu 10% Privat genutzt habe, gehen von den 8000Eur und den 12x330Eur nur 90% ein (10764Eur)

Und in der Jahresumsatzsteuererklärung, erhöht sich der Umsatzsteuerbetrag den ich an das Finanzamt abführen muss um die 10% der bisher gezogenen Umsatzsteuer (also hier 10% von 1520Eur+12*63Eur)

Habe ich das so richtig verstanden? Oder ist da ein grundlegender Denkfehler drin?

Sehr geehrter Herr Stein,

nach meiner Kenntnis verhält es sich so:

zu 1.): Entweder man führt ein Fahrtenbuch, um den tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung zu ermitteln, oder man versteuert 1 % des Bruttolistenneupreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung pro Monat. Beim Fahrtenbuch ist der Prozentsatz, der dort ermittelt wird, von den tatsächlichen Kosten dem Gewinn zuzuschlagen, sprich zu versteuern, wobei der Einfachheit halber auch das 1 % p.M. dem Gewinn zugeschlagen würde.

zu 2.): Der Satz zur Vorsteuer ist richtig, der Satz zu den Ausgaben auch. Dann gibt es besondere (Einnahme-)Konten, auf denen die Privatanteile zu verbuchen sind. Hier werden die Privatanteile „gutgeschrieben“, und zwar sowohl mit als auch ohne MWST. Damit würde auch die in den Privatanteilen enthaltene Vorsteuer entsprechend berücksichtigt und indirekt gekürzt (tatsächlich über Umsatzsteuerkonto gebucht).

Wenn man die Buchhaltung selber macht, ist in den gängigen Programmen ein Kontenplan drin. Bei mir sind das die Konten 8922 für die private Telefonnutzung, 8921 für die KFZ-Anteile incl. MWST. und 8924 für die KFZ-Anteile ohne MWSt., denn nicht nur die Leasingraten sind nach Fahrtenbuch aufzuteilen, sondern sämtliche Kosten, also auch Treibstoff, Reparaturen, Parkgebühren, Versicherung und Steuern, Garagenmiete etc. Gegenkonto ist jeweils das Entnahmekonto (z. B. 1800). Das Programm trägt dann auch, wenn die Zuordnungen richtig sind, die entsprechenden Beträge in das Formular EÜR ein, denn das Finanzamt will genau diese Beträge sehen und nachprüfen können.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

Michael Stanke

Guten Tag!

Eine typische Frage für einen Steuerberater Deines Vertrauens oder wende Dich gleich ans Fi.-Amt.

Ein schönes Wochenende,

Hallo,

nein kein Denkfehler alles richtig. Die ustl. Bemessungsgrundlage richtet sich nach den vorsteuerrelewanten Kosten (hier aufgrund der Sonderzahlung mehr).

Dies dürfte sih aber über die Jahre wieder ausgleichen (wenn Sie das für 5 Jahre durchrechnen und jedes Jahr 10 % privater Anteil haben).

Das ist eine Frage für den Steuerberater…

Hallo,

grundsätzlich richtig verstanden.
Der Privatanteil wird nur als Betriebseinnahme angesetzt und bei der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe versteuert.
Die Kosten werden daher voll als Betriebsausgabe angesetzt. Die gezahlte Umsatzsteuer voll als Vorsteuer eingetragen.

Hallo! Vielen Dank für die konstruktiven Antworten die hier gegeben wurden. Dann weiß ich jetzt, dass ich nicht gänzlich auf dem Holzpfad bin. Eine tolle Plattform hier!

VIelen Dank für die ausführliche Antwort - das hat in jedem Fall weitergeholfen!

sorry zu steuerthemen bin ich da nicht so fit - besser steuerberater fragen

Sorry… Keine Ahnung

Hallo Herr Stein,

leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen.

Freundliche Grüsse

AK

ich weiss es nicht.
ich wuerde ein Steuerberater fragen