Liebe Experten, vor allem Verfassungsjuristen,
worin unterscheidet sich ein normal gewählter von einem geschäftsführenden Ministerpräsidenten? Jener dürfte ja mehr befugnisse haben, aber welche?
Gruß,
Andreas
Liebe Experten, vor allem Verfassungsjuristen,
worin unterscheidet sich ein normal gewählter von einem geschäftsführenden Ministerpräsidenten? Jener dürfte ja mehr befugnisse haben, aber welche?
Gruß,
Andreas