Eine Frage zum Thema Geschäftsführer einer GmbH.
Angenommen, Ende des Jahres 2010 wäre ein Herr X zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt worden und erst Anfang April 2011 wäre das beim Amtsgericht öffentlich bekannt gemacht worden. Zwischenzeitlich hätten sich aber Inhaber der GmbH und Herr X verkracht und Herr X wäre wieder abbestellt und einer neuer mit dem Namen Y eingestellt worden. Der Vertrag läge vor und auf dem Briefbogen wäre der neue Herr Y schon als GF eingetragen. Sollte das Gericht jetzt wieder drei Monate benötigen, um diese Daten zu veröffentlichen, wäre ja der Geschäftsführer X immer noch in der Haftung. Dieser Geschäftsführer X könnte nämlich noch eine Einzelfirma besitzen, die von der GmbH noch Geld zu kriegen hätte. Wenn diese Einzelfirma nun an die GmbH einen Mahnbescheid schickte, wäre der GF X immer noch dafür haftbar? Kompliziert, aber vielleicht versteht es ja jemand?